Wenn Sie heute nur eine Sache lesen

Zwei Fristen laufen von allein ab, und beide kosten Geld: Eine Erbschaft können Sie nur binnen sechs Wochen ausschlagen, und die Hinterbliebenenrente wird höchstens zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Alles andere hat Zeit.

Die ersten drei Werktage

Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem der Mensch gestorben ist, nicht das seines Wohnorts.

Diese Frist müssen Sie in aller Regel nicht selbst einhalten. Ist jemand in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer Reha-Klinik gestorben, ist die Einrichtung selbst zur Anzeige verpflichtet. Auch ein Bestattungsunternehmen übernimmt das üblicherweise für Sie. Sie brauchen die Frist vor allem dann, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist und niemand sonst sich darum kümmert.

Aus der Anzeige entsteht die Sterbeurkunde. Sie werden sie mehrfach brauchen: für die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegekasse, Versicherungen, die Bank und den Arbeitgeber. Lassen Sie sich beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen geben, das spart spätere Wege.

Wie schnell die Bestattung selbst stattfinden muss, steht nicht im Bundesrecht, sondern im Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes, und die Fristen sind dort unterschiedlich. Das Bestattungsunternehmen kennt die Regel für Ihr Land.

Was sofort aufhört, und was zurückgefordert wird

Rente und Pflegegeld laufen bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Mensch gestorben ist. Wer am 2. eines Monats stirbt, für den wird dieser Monat noch voll gezahlt.

Was danach überwiesen wird, gilt von Gesetzes wegen als unter Vorbehalt gezahlt. Fordert der Rentenversicherungsträger das Geld zurück, muss die Bank es zurücküberweisen. Genau daraus entsteht ein Problem, das viele Hinterbliebene unvorbereitet trifft:

Heben Sie nach dem Tod nichts vom Konto ab, was noch als Rente eingegangen ist

Ist das Geld beim Eingang der Rückforderung schon anderweitig verfügt, muss die Bank es nicht mehr zurückzahlen. Dann wird es bei denen geholt, die darüber verfügt haben, also bei Ihnen. Für das Pflegegeld gilt dieselbe Regel. Lassen Sie eingegangene Beträge deshalb einfach stehen, bis geklärt ist, was zusteht.

Witwen-, Witwer- und Waisenrente

Nach dem Tod eines gesetzlich rentenversicherten Ehegatten gibt es eine Hinterbliebenenrente. Das Gesetz unterscheidet zwei Formen, und der Unterschied ist erheblich:

FormDauer
kleine Witwen- oder Witwerrentelängstens 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats
große Witwen- oder Witwerrenteohne diese Befristung, dafür an weitere Voraussetzungen geknüpft, etwa Alter, Erwerbsminderung oder ein zu erziehendes Kind

In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, ohne die spätere Kürzung. Diese Zeit heißt im Sprachgebrauch der Rentenversicherung Sterbevierteljahr. Erst danach sinkt der Betrag auf den dauerhaften Anteil.

Haben Sie Kinder, prüfen Sie zusätzlich die Waisenrente. Halbwaisenrente gibt es, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, Vollwaisenrente, wenn nicht.

Die Frist, die wirklich Geld kostet

Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat gezahlt, in dem Sie sie beantragen. Wer sich erst nach zwei Jahren dazu in der Lage sieht, verliert das erste Jahr endgültig. Es gibt keine Nachzahlung darüber hinaus und keine Härtefallregel dafür.

Eine Voraussetzung wird häufig übersehen: Hat die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht grundsätzlich kein Anspruch. Das Gesetz vermutet dann eine Heirat allein zur Versorgung. Diese Vermutung lässt sich widerlegen, wenn die Umstände des Falls dagegen sprechen, etwa bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Tod. Wenn das Ihr Fall ist, beantragen Sie die Rente trotzdem und schildern Sie die Umstände.

Was Sie noch ein Jahr lang einreichen können

Wenn Sie gepflegt haben, sind vermutlich Kosten offen geblieben: eine Verhinderungspflege, die noch nicht abgerechnet war, ein Pflegehilfsmittel, eine Umbaumaßnahme. Diese Ansprüche verfallen nicht mit dem Tod.

Ansprüche auf Kostenerstattung aus der Pflegeversicherung erlöschen ausdrücklich nicht, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod geltend gemacht werden. Sie können Belege also auch dann noch bei der Pflegekasse einreichen, wenn der pflegebedürftige Mensch längst gestorben ist. Das weiß kaum jemand, und es geht dabei oft um vierstellige Beträge.

Die sechs Wochen beim Erbe

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über, und dazu gehören auch die Schulden. Wer das nicht will, muss die Erbschaft ausschlagen, und dafür bleiben nur sechs Wochen.

Die Frist beginnt nicht mit dem Todestag, sondern in dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung erfahren. Sind Sie durch ein Testament berufen, beginnt sie frühestens, wenn das Nachlassgericht dieses Testament bekannt gibt. Das verschafft in der Praxis oft etwas Luft, verlässlich planen lässt sich damit aber nicht.

Sechs Wochen sind kurz, wenn Sie gerade jemanden verloren haben. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob der Nachlass überschuldet ist, holen Sie sich in dieser Zeit Rat. Für die Ausschlagung ist das Nachlassgericht zuständig, formlos geht sie nicht.

Wenn das Geld für die Bestattung nicht reicht

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie zu tragen. Zuständig ist der Sozialhilfeträger, in der Regel das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Zwei Dinge dazu, weil sie häufig falsch verstanden werden. Es geht nicht darum, ob Sie Sozialleistungen beziehen, sondern ob Ihnen die Kosten zumutbar sind. Und der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, weil übernommen wird, was erforderlich ist, nicht was bereits vereinbart wurde.

Mit jemandem sprechen

Zu allem oben können wir Ihnen sagen, was gilt. Zu dem, was Sie gerade erleben, nicht. Wir geben Ihnen deshalb keine Ratschläge zum Trauern, sondern zwei Stellen, bei denen Menschen sitzen, die das können und die nichts dafür verlangen.

Im Verzeichnis stehen dafür zwei Anlaufstellen. Die Online-Trauerberatung der Caritas ist kostenlos und auf Wunsch anonym; Sie schreiben dort, statt zu sprechen, und manchen fällt das am Anfang leichter. Die Trauerbegleitung der Malteser findet vor Ort statt, in Einzelgesprächen oder in Gruppen, und ist nach deren eigener Angabe in der Regel kostenlos, weil sie über Ehrenamt und Spenden getragen wird.