Einfach erklärt
Hilfsmittel nach Schlaganfall: Wer zahlt was in Österreich
Nach einem Schlaganfall brauchen Sie oft Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator. Wer die Kosten übernimmt, hängt vom Antragsweg ab. Wir erklären die Regeln einfach.
Drei Arten von Hilfsmitteln – drei Wege
Im Alltag sagt man zu allem Hilfsmittel.
Das Gesetz unterscheidet drei Dinge: Heilbehelfe, Hilfsmittel und Hilfsmittel im Rahmen der Rehabilitation.
Heilbehelfe sind Brillen, Einlagen oder Bandagen.
Hilfsmittel sind Rollstuhl, Rollator oder Prothese.
Hilfsmittel im Rahmen der Rehabilitation sind dieselben Gegenstände, aber auf einem anderen Weg beantragt.
Dieser Weg geht den anderen beiden vor.
Fragen Sie deshalb nicht: Zahlt die Kasse den Rollstuhl?
Fragen Sie: Über welchen Weg läuft das bei mir?
Heilbehelfe: Sie zahlen 10 Prozent
Bei Heilbehelfen zahlen Sie 10 Prozent der Kosten.
Mindestens zahlen Sie 20 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage.
Die Höchstbeitragsgrundlage wird jedes Jahr neu festgesetzt.
Der Träger zahlt erst, wenn die Kosten über dieser Grenze liegen.
Ausnahmen: Bei sozialer Schutzbedürftigkeit übernimmt der Träger Ihren Anteil.
Auch bei Versicherten unter 15 Jahren entfällt die Untergrenze.
Bei ständig benötigten Heilbehelfen zahlen Sie nur die 10 Prozent.
Hilfsmittel: Zuschuss aus der Satzung
Für Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Prothese gibt es keinen festen Anspruch.
Die Satzung Ihres Trägers entscheidet über Zuschüsse.
Die Höhe ist gedeckelt und kann bis zum 25-fachen der Höchstbeitragsgrundlage gehen.
Ob Ihr Träger diesen Rahmen ausschöpft, ist seine Entscheidung.
Die Krankenordnung kann eine Gebrauchsdauer festlegen.
Vor deren Ablauf gibt es in der Regel keinen Ersatz.
Der Reha-Weg geht vor
Der Reha-Weg ist der stärkere Weg nach einem Schlaganfall.
Dort gehören Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation.
Dazu zählen Körperersatzstücke, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel.
Auch Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sind Leistungen.
Die Einschulung auf das Gerät gehört dazu.
Diese Maßnahmen beantragen Sie bei der Pensionsversicherung oder Unfallversicherung.
Diese leiten den Antrag weiter, wenn sie nicht zuständig sind.
Reise- und Transportkosten für die Anpassung können übernommen werden.
Leihen statt kaufen
Für Dinge, die Sie nur vorübergehend brauchen, gibt es Leihmöglichkeiten.
Der Kostenanteil entfällt bei Leihgeräten.
Nach einem Schlaganfall ändert sich der Bedarf oft in den ersten Monaten.
Ein Rollator, der nach acht Wochen nicht mehr gebraucht wird, muss nicht gekauft werden.
Was Sie jetzt tun können
Fragen Sie im Krankenhaus oder in der Reha, ob das Hilfsmittel über die Rehabilitation laufen kann.
Stellen Sie den Antrag bei der Pensions- oder Unfallversicherung.
Klären Sie vor dem Kauf die Gebrauchsdauer und ob eine Leihe möglich ist.
Lassen Sie sich die Einschulung auf das Gerät geben.
Fragen Sie bei niedrigem Einkommen nach der Befreiung wegen sozialer Schutzbedürftigkeit.
Diese Seite ist gekürzt
Hier stehen die wichtigsten Punkte in einfachen Sätzen. Ausnahmen und Sonderfälle fehlen. Bevor Sie einen Antrag stellen oder eine Frist berechnen, lesen Sie bitte die ausführliche Fassung. Dort stehen auch die Quellen, auf die sich die Angaben stützen.
Hilfsmittel und Heilbehelfe in Österreich: Wer zahlt was