Hilfsmittelverordnung
Das Rezept für medizinische Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator, Orthese, Kommunikationshilfe oder Badumbau. Die Krankenkasse muss genehmigen, kann aber günstigere Alternativen vorschlagen. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht.
Was tun? Arzt um Verordnung bitten. Bei Ablehnung oder unpassender Alternative: Widerspruch einlegen. Sanitätshaus berät bei der Auswahl.
Warum das für Sie wichtig ist
Hilfsmittel ermöglichen Selbstständigkeit im Alltag nach dem Schlaganfall. Ohne Rollstuhl oder Gehhilfe sind viele Betroffene auf ständige Hilfe angewiesen. Die Verordnung sichert die Finanzierung und ermöglicht Ihnen, möglichst selbständig zu leben.
Im Detail
Über eine Hilfsmittelverordnung übernimmt die Krankenkasse Kosten für medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Orthesen, Badehilfen oder Kommunikationshilfen. Der Arzt verordnet das Hilfsmittel, die Krankenkasse genehmigt es. Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Hilfsmittel). Die Kasse übernimmt das “günstigste geeignete“ Hilfsmittel; teurere Modelle können gegen Aufpreis gewählt werden.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele kaufen Hilfsmittel auf eigene Kosten, weil sie nicht wissen, dass die Kasse zahlt. Auch gilt: Die Kasse übernimmt das nötige Hilfsmittel, nicht zwingend das modernste Modell. Ein Widerspruch oder ein Beratungsgespräch beim Sanitatshaus hilft, die beste Option zu finden.
In anderen Ländern
🇦🇹 Österreich: Hilfsmittelversorgung über ÖGK/PVA
🇨🇭 Schweiz: IV-Hilfsmittel (einfach und zweckmässig)
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