Krankengeld & Übergangsgeld
Gilt nur in Deutschland.
Krankengeld: 70 % des Bruttolohns von der Krankenkasse, wenn Sie länger krank sind — maximal 78 Wochen. Übergangsgeld: Ersetzt das Krankengeld während einer Reha-Maßnahme und wird von der Rentenversicherung gezahlt. Jede Lücke in der Krankmeldung kann zum Verlust führen.
Was tun? Lückenlose Krankmeldungen sicherstellen. Ab Monat 12 aktiv den Übergang zur EM-Rente oder Wiedereingliederung planen.
Warum das für Sie wichtig ist
Krankengeld sichert Ihr Einkommen während der oft langen Rehabilitation nach einem Schlaganfall. Ohne diesen Schutz würden viele Betroffene in finanzielle Not geraten. Achten Sie besonders auf die 78-Wochen-Grenze und planen Sie die nächsten Schritte rechtzeitig.
Im Detail
Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, da der Arbeitgeber die ersten 42 Tage Lohnfortzahlung übernimmt. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns. Die Höchstbezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse und damit der Anspruch auf Krankengeld müssen aktiv erhalten bleiben.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass Krankengeld nicht automatisch fließt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss rechtzeitig eingereicht werden, sonst entsteht eine Lücke ohne Anspruch. Auch wird oft vergessen: Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Man sollte rechtzeitig Reha oder Erwerbsminderungsrente beantragen, damit kein Einkommensvakuum entsteht.
In anderen Ländern
🇦🇹 Österreich: Rehabilitationsgeld (ca. 60 % des Einkommens)
🇨🇭 Schweiz: Krankentaggeld (variiert nach Arbeitgeber/Versicherung)
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