Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Zwei Dokumente, die nach einem Schlaganfall dringend relevant werden. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht können. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen.
Was tun? Beide Dokumente möglichst bald erstellen (z.B. über Bundesministerium der Justiz, kostenlose Formulare). Beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen.
Warum das für Sie wichtig ist
Nach einem Schlaganfall können erneute Ereignisse auftreten. Mit einer aktuellen Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Angehörige sind dann entlastet, da sie keine schwere Entscheidung alleine treffen müssen.
Im Detail
Die Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Nach einem Schlaganfall ist die rechtzeitige Erstellung besonders wichtig, da ein erneutes Ereignis zu Entscheidungsunfähigkeit führen kann. Für Deutschland gilt: Die Verfügung ist formlos gültig, wenn sie schriftlich und datiert ist. Ein Notar ist nicht erforderlich.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele glauben, eine Patientenverfügung sei nur für das Lebensende relevant. Tatsächlich regelt sie auch intensivmedizinische Maßnahmen nach akuten Ereignissen. Ein weiterer Irrtum: Man brauche einen Notar. Das ist nicht nötig, auch wenn eine rechtliche Beratung die Qualität des Dokuments verbessern kann.
In anderen Ländern
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