Schlaganfall Navigator

Schwerbehindertenausweis / Grad der Behinderung (GdB)

Gilt nur in Deutschland.

Ein Ausweis, den Sie ab GdB 50 erhalten. Er bringt zusätzlichen Urlaub, Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, günstigeren ÖPNV und ggf. früheren Renteneintritt. Auch 'unsichtbare' Folgen wie Fatigue, Depression oder Konzentrationsprobleme zählen.

Was tun? Antrag beim Versorgungsamt stellen (getrennt vom Pflegegrad-Antrag!). Alle ärztlichen Befunde beifügen, auch neuropsychologische Berichte.

Warum das für Sie wichtig ist

Mit dem Schwerbehindertenausweis haben Sie Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage jährlich, besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Steuerlich können Sie einen Pauschbetrag von bis zu 7.400 EUR geltend machen. Diese Vorteile stehen Ihnen oft für den Rest Ihres Lebens zu.

Im Detail

Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt und gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Nach Schlaganfall haben viele Betroffene Anspruch auf diesen Status. Der Ausweis bringt Nachteilsausgleiche im Beruf, steuerliche Vergünstigungen, Freifahrt im ÖPNV und bevorzugte Behandlung bei Ämtern. Die Beantragung läuft beim zuständigen Versorgungsamt.

⚠ Häufige Missverständnisse

Viele denken, der Schwerbehindertenausweis sei nur für Menschen im Rollstuhl. Das ist falsch. Auch Einschränkungen durch Sprachstörungen, kognitive Defizite oder Halbseitenlähmungen können zu einem GdB von 50 oder mehr führen. Ein weiterer Irrtum: Der Ausweis mache die Arbeit schwieriger für den Arbeitgeber. Tatsächlich schützt er vor Kündigung.

In anderen Ländern

🇦🇹 Österreich: Behindertenpass (Sozialministeriumservice)

🇨🇭 Schweiz: Kein Äquivalent — Behinderung wird durch IV-Stelle festgestellt