Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Barrierefreies Wohnen
Was Sie bekommen
Baudarlehen bis 10.000 € (leistungsfrei)
Von Land. Für Deutschland.
Bayern bietet ein zinsloses Darlehen bis 10.000 € für den barrierefreien Umbau. Voraussetzung: Schwerbehinderung und Einhaltung der Einkommensgrenzen.
Wichtig
Einkommensgrenzen genau prüfen (Programm ist einkommensabhängig). Mindestkosten 1.000 €. Nur in Bayern verfügbar. Schwerbehinderung muss nachgewiesen sein.
So beantragen Sie es
- 1Schwerbehindertenausweis und Einkommensnachweise zusammenstellen
- 2Kostenvoranschlag vom Handwerksbetrieb einholen
- 3Antrag beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt stellen
- 4Prüfung der Einkommensgrenzen und des Bedarfs
- 5Darlehensbescheid erhalten und Umbau beauftragen
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
- Kostenvoranschlag
- Eigentums- oder Mietnachweis
Antrag stellen bei
Zuständiges Landratsamt oder kreisfreie Stadt in Bayern
Bearbeitungszeit
6–12 Wochen
Lässt sich kombinieren mit
Praxistipp
Antrag beim Landratsamt oder kreisfreier Stadt. Einkommensgrenzen beachten. Bagatellgrenze 1.000 €. Aktiv Stand 2026.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Barrierefreies Wohnen?
- Baudarlehen bis 10.000 € (leistungsfrei). Bayern bietet ein zinsloses Darlehen bis 10.000 € für den barrierefreien Umbau. Voraussetzung: Schwerbehinderung und Einhaltung der Einkommensgrenzen.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Zuständiges Landratsamt oder kreisfreie Stadt in Bayern
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 6–12 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 28.03.2026 von Hand geprüft. Förderhöhen und Fristen ändern sich. Bitte bestätigen Sie den Betrag vor dem Antrag auf der offiziellen Seite.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- BayernPortal (Freistaat Bayern): Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die AnpassungBelegt: Leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 Euro für bauliche Maßnahmen im Bestand; Rechtsgrundlage Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023); zweistufiges Verfahren über Landratsamt/kreisfreie Stadt und Bewilligung durch die Bayerische LandesbodenkreditanstaltVon uns geprüft am 26.08.2026.