Wenn Sie heute nur eine Sache lesen

Stellen Sie den Antrag auf Hinterbliebenenpension bei der Pensionsversicherungsanstalt innerhalb von sechs Monaten. Danach gibt es die Pension erst ab dem Tag, an dem Sie sie beantragen, und keinen Cent rückwirkend.

Die sechs Monate, die über Ihr Geld entscheiden

Eine Hinterbliebenenpension fällt mit dem Tag nach dem Tod an, wenn der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird. Wird er später gestellt, fällt die Pension erst mit dem Tag der Antragstellung an.

Das ist strenger als in Deutschland, wo bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt werden. In Österreich ist die verlorene Zeit endgültig verloren. Wenn Sie gerade nicht in der Lage sind, sich um Anträge zu kümmern, ist das der eine Antrag, den jemand für Sie stellen sollte.

Zwei Ausnahmen stehen ausdrücklich im Gesetz: Ist die anspruchsberechtigte Person bei Fristablauf noch minderjährig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, endet die Frist erst sechs Monate nach Eintritt der Volljährigkeit oder nach Wiedererlangen der Geschäftsfähigkeit. Und wird der Todestag erst nachträglich amtlich festgestellt, beginnt die Frist erst mit dieser Feststellung.

Warum die Pension zwischen null und 60 Prozent liegt

Die Witwen- oder Witwerpension ist kein fester Anteil. Sie ist ein Hundertsatz der Pension des Verstorbenen, und dieser Hundertsatz hängt davon ab, wie sich Ihr Einkommen zu seinem verhält.

Die Rechnung im Gesetz ist kurz: Verdienten beide gleich viel, beträgt der Hundertsatz 40. Für jeden Prozentpunkt, um den Ihr Einkommen unter dem des Verstorbenen lag, steigt er um 0,3. Für jeden Prozentpunkt darüber sinkt er um 0,3. Nach unten ist er mit null begrenzt, nach oben mit 60.

Das heißt im Klartext: Wer deutlich mehr verdient hat als der verstorbene Ehepartner, kann eine Pension von null bekommen. Wer deutlich weniger verdient hat, kommt an die 60 Prozent heran. Es gibt keinen Mindestbetrag, der einfach so zusteht.

Eine Schutzgrenze, die Sie kennen sollten

Erreicht Ihr eigenes Einkommen zusammen mit der Witwenpension nicht 2 616,70 Euro monatlich (Wert für 2026), wird der Hundertsatz so weit angehoben, dass diese Summe erreicht wird. Höher als 60 Prozent geht es auch dann nicht. Der Betrag wird jedes Jahr am 1. Jänner angepasst.

Die Regel, die nach einer langen Krankheit zählt

Für den Vergleich zählt normalerweise das Einkommen beider in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod, geteilt durch 24. Und genau hier entsteht nach einem Schlaganfall ein Problem: Wenn das Einkommen des Verstorbenen in diesen beiden Jahren krankheitsbedingt eingebrochen ist, fällt der Vergleich zu Ihren Ungunsten aus, obwohl sich an den Lebensverhältnissen nichts geändert hat.

Das Gesetz kennt dafür eine Ausnahme, und sie ist für unsere Leserinnen und Leser die wichtigste Zeile des ganzen Paragrafen:

Vier Jahre statt zwei, wenn Krankheit das Einkommen gedrückt hat

Ist die Verminderung des Einkommens in den letzten beiden Kalenderjahren auf Krankheit oder Arbeitslosigkeit zurückzuführen, oder wurde in dieser Zeit die Erwerbstätigkeit wegen Krankheit, Gebrechen oder Schwäche eingeschränkt, so wird stattdessen das Einkommen der letzten vier Kalenderjahre herangezogen, geteilt durch 48. Voraussetzung: Es ist für Sie günstiger.

Sprechen Sie das bei der Antragstellung von sich aus an und legen Sie die Befunde bei. Es geht dabei um den Unterschied zwischen einer kleinen und einer deutlich höheren Pension.

Wann die Pension nur 30 Monate läuft

In bestimmten Fällen ist die Pension auf 30 Kalendermonate nach dem Sterbemonat befristet. Das betrifft vor allem jüngere Hinterbliebene und späte Eheschließungen:

  • wenn Sie beim Tod das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, außer die Ehe hat mindestens zehn Jahre gedauert;
  • wenn geheiratet wurde, als der andere bereits eine zuerkannte Alters- oder Invaliditätspension bezog, mit gestaffelten Ausnahmen nach Ehedauer und Altersunterschied;
  • wenn geheiratet wurde, nachdem der Ehegatte das 65. beziehungsweise die Ehegattin das 60. Lebensjahr überschritten hatte, außer die Ehe hat zwei Jahre gedauert.

Die Befristung entfällt unter anderem, wenn in der Ehe ein Kind geboren wurde oder im Haushalt ein Kind lebt, das Anspruch auf Waisenpension hat. Und sie ist nicht das letzte Wort: Wären Sie bei Ablauf der Frist als invalid anzusehen, kann die Pension weitergewährt werden, wenn Sie das spätestens drei Monate nach dem Wegfall beantragen.

Waisenpension

Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenpension. Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen:

Über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus wird die Waisenpension nur auf besonderen Antrag gewährt. Sie läuft also nicht von selbst weiter, wenn das Kind noch in Ausbildung ist. Wer den Antrag vergisst, verliert Geld, ohne dass jemand nachfragt.

Die Erklärung, die über Ihre Haftung entscheidet

Hier unterscheidet sich Österreich grundlegend von Deutschland. Es gibt keine Frist zum Ausschlagen, die Ihnen davonläuft. Stattdessen gibt es ein Verlassenschaftsverfahren bei Gericht, geführt von einer Notarin oder einem Notar als Gerichtskommissär, und darin geben Sie eine Erbantrittserklärung ab. Ob Sie diese bedingt oder unbedingt abgeben, entscheidet über Ihr eigenes Vermögen:

ErklärungWofür Sie haften
bedingt, also mit Vorbehalt des Inventarsnur so weit, als die Verlassenschaft reicht. Das Gericht errichtet auf Kosten der Verlassenschaft ein Inventar
unbedingtpersönlich für alle Forderungen der Gläubiger und alle Vermächtnisse, auch dann, wenn die Verlassenschaft dafür nicht reicht

Das ist kein Detail für Juristen. Wer unbedingt annimmt und erst danach von Schulden erfährt, haftet mit dem eigenen Geld. Wenn Sie nicht sicher wissen, was der Nachlass enthält, sprechen Sie den Gerichtskommissär auf die bedingte Erklärung an, bevor Sie unterschreiben.

Wer das Begräbnis zahlt

Die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis gehören zu den Lasten der Verlassenschaft. Sie werden also vorrangig aus dem Nachlass gedeckt und sind nicht automatisch Ihre private Ausgabe.

Reicht der Nachlass nicht, ist die Sozialhilfe des Bundeslandes zuständig. Die Regeln dazu sind Landessache und deshalb unterschiedlich; fragen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat nach, und zwar bevor Sie den Auftrag erteilen.

Mit jemandem sprechen

Zu allem oben können wir Ihnen sagen, was gilt. Zu dem, was Sie gerade erleben, nicht. Wir geben Ihnen deshalb keine Ratschläge zum Trauern.

Im Verzeichnis stehen dafür zwei Anlaufstellen. Die TelefonSeelsorge Österreich ist unter 142 rund um die Uhr erreichbar, an jedem Tag, dazu per Chat, Mail und Messenger. Der Anruf ist kostenfrei und erscheint nach Angabe der Stelle nicht auf Ihrer Telefonrechnung; in einem gemeinsamen Haushalt entscheidet genau das oft darüber, ob jemand anruft. Die Kontaktstelle Trauer und Kindertrauer der Caritas Wien bietet Einzelbegleitung und begleitete Trauergruppen, darunter eine für junge Menschen nach dem Verlust des Partners, dazu offene Angebote ohne Anmeldung wie das Trauercafé. Die Angebote sind nach eigener Angabe kostenlos.

Trauergruppen vor Ort werden in Österreich überwiegend von Hospizvereinen und Pfarren organisiert. Wenn Sie nicht in Wien wohnen, fragen Sie beim Hospiz- oder Palliativdienst Ihres Bundeslandes nach.