Sie müssen das nicht alleine schaffen
In unserem Verzeichnis Schlaganfall-Hilfe in Österreich sind geprüfte Beratungsstellen gesammelt.
In Österreich laufen Pflegegeld, Krankengeld und Reha über eigene Träger, allen voran die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Wer weiß, wer wofür zuständig ist und welche Fristen gelten, verliert kein Geld und keinen Anspruch. Dieser Zeitstrahl zeigt Schritt für Schritt, was wann passiert. Alles, was neben dem Einkommen noch zusteht (Pflegegeld, Heilbehelfe, Behindertenpass, Zuschüsse der Länder), ordnet der Überblick Finanzielle Hilfe nach dem Schlaganfall in Österreich.
Ein Fahrplan, kein Stundenplan: Ein Verlauf nach einem Schlaganfall lässt sich nicht auf die Woche genau planen. Die Zeitangaben sind eine Orientierung, keine Termine.
Wählen Sie einen ungefähren Zeitraum oder Ihr Datum (bleibt auf Ihrem Gerät). Der Zeitstrahl darunter zeigt dann für jede Etappe Ihren Kalendermonat.
Tag 1 bis 14
Der Sozialarbeitsdienst des Krankenhauses klärt die Anschlussversorgung und hilft beim Reha-Antrag. Die Reha läuft in Österreich meist über die PVA.
Das müssen Sie tun
Auf der Station nach dem Sozialarbeitsdienst fragen. Vollmacht für Kasse und Behörden schriftlich erteilen. Die ÖGK über die Aufnahme informieren.
Zuständig: Sozialarbeitsdienst, Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Ab Woche 2
Das Pflegegeld ist bundesweit einheitlich und in sieben Stufen gestaffelt. Zuständig ist meist die PVA, nicht die Krankenkasse. Gezahlt wird ab dem Monat nach der Antragstellung.
Das müssen Sie tun
Antrag bei der PVA stellen, formlos, telefonisch, online oder schriftlich möglich. Zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen, es zählt beim Hausbesuch der Begutachtung. Zum Begutachtungstermin eine Person dazuholen, die den Alltag kennt.
Zuständig: Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Ab Tag 4
Nach der Entgeltfortzahlung des Dienstgebers zahlt die ÖGK Krankengeld. Wie lange der Dienstgeber zahlt, hängt von der Dauer des Dienstverhältnisses ab. Beim Krankengeld nennt das Gesetz 26 Wochen als Grunddauer. Auf bis zu 52 Wochen verlängert sie sich nur, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall mindestens sechs Monate krankenversichert waren; bis zu 78 Wochen sind möglich, wenn die Satzung Ihres Versicherungsträgers das vorsieht.
Das müssen Sie tun
Die Dauer der Entgeltfortzahlung beim Dienstgeber oder in der Arbeiterkammer erfragen. Bei der ÖGK ausdrücklich nachfragen, wie lange Ihr Krankengeld konkret läuft, denn das hängt von Ihrer Vorversicherungszeit und der Satzung ab. Krankmeldungen lückenlos fortsetzen und die zuständige Sachbearbeitung notieren.
Zuständig: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Monat 2 bis 6
Die stationäre Reha schließt möglichst direkt an. Während der Reha lassen sich Behindertenpass und weitere Anträge vorbereiten, der Sozialdienst der Klinik hilft.
Das können Sie tun
Behindertenpass beim Sozialministeriumservice beantragen, ab 50 Prozent Grad der Behinderung. Ambulante Therapien für die Zeit danach organisieren. Hilfsmittel verordnen lassen und Lieferzeiten einplanen.
Zuständig: Sozialministeriumservice
Ab Monat 6
Die Wiedereingliederungsteilzeit erlaubt eine Rückkehr mit reduzierter Arbeitszeit bei anteiligem Lohn plus Wiedereingliederungsgeld der ÖGK. Sie muss schriftlich mit dem Dienstgeber vereinbart werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Das können Sie tun
Beratung bei fit2work einholen, kostenlos und unabhängig. Ist eine Rückkehr nicht möglich, über Rehabilitationsgeld sprechen. Bei Umbau der Wohnung an Landesförderungen denken, erst beantragen, dann bauen.
Zuständig: Dienstgeber, fit2work, ÖGK
Wenn die Höchstdauer ausläuft
Ist absehbar, dass Sie noch länger nicht arbeiten können, kommt das Rehabilitationsgeld infrage. Es setzt voraussichtlich mindestens sechs Monate Invalidität voraus, wird von der PVA festgestellt und von der Krankenkasse ausgezahlt.
Das müssen Sie tun
Antrag auf Invaliditätspension bei der PVA stellen, sie prüft von Amts wegen auf Rehabilitationsgeld. Beratung bei der Arbeiterkammer einholen, dieser Übergang gilt als der schwierigste. Anschluss spätestens drei Monate vorher klären. Was die PVA prüft: Invaliditätspension nach dem Schlaganfall.
Zuständig: Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Jederzeit
Gegen Bescheide der PVA und der Krankenkasse gibt es keine Berufung, sondern die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Ablehnungen sind häufig und oft angreifbar. Die Frist läuft ab Zustellung und ist unerstreckbar. Sie beträgt nicht immer drei Monate: Das Gesetz nennt vier Wochen als Regelfall, drei Monate gelten nur für Leistungen der Pensionsversicherung und nach dem Bundespflegegeldgesetz.
Das müssen Sie tun
Datum der Zustellung notieren und die Frist in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheids nachlesen, statt sich auf eine allgemeine Zahl zu verlassen. Vor einer Klage die Arbeiterkammer oder den ÖGB einschalten, die Beratung ist für Mitglieder kostenlos. Bei Pflegegeld ist auch eine neue Begutachtung möglich, wenn sich der Zustand ändert. Die Einzelheiten stehen im Artikel Wenn die PVA ablehnt.
Zuständig: Arbeits- und Sozialgericht

In unserem Verzeichnis Schlaganfall-Hilfe in Österreich sind geprüfte Beratungsstellen gesammelt.
Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Navigator zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Österreich.
Die zuständige Pensionsversicherung ist Ihre Anlaufstelle für den Antrag. Näheres finden Sie im Abschnitt „Pflegegeld beantragen“ im verlinkten Text.
Ein früher Antrag hilft, die Unterstützung rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Näheres finden Sie im Abschnitt „Pflegegeld beantragen“ im verlinkten Text.
Lassen Sie Ihre persönliche Anspruchsdauer bei der ÖGK klären. Näheres finden Sie im Abschnitt „Krankengeld der ÖGK“ im verlinkten Text.
Rehabilitationsgeld kann bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit eine Rolle spielen. Näheres finden Sie im Abschnitt „Wenn das Krankengeld endet“ im verlinkten Text.
Prüfen Sie mit einer Beratungsstelle, welcher Rechtsweg zu Ihrem Bescheid passt. Näheres finden Sie im Abschnitt „Wenn ein Antrag abgelehnt wird“ im verlinkten Text.
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
Diese Seite informiert über Verwaltungswege und Fristen in Österreich; sie stellt keine Rechts- oder Sozialberatung dar und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Träger. Angaben: Stand August 2026.
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