Warum die meisten Vorlagen die falsche Sache messen
Bis Ende 2016 gab es Pflegestufen, und für die zählte tatsächlich der Zeitaufwand: Wie viele Minuten am Tag brauchte die Hilfe beim Waschen, beim Anziehen, beim Essen. Ein Pflegetagebuch mit Minutenspalten war damals genau das richtige Werkzeug.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein anderes Gesetz. § 14 SGB XI sagt, maßgeblich seien „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ in sechs Bereichen. In der Anlage 1 zu § 15 SGB XI stehen alle Kriterien mit ihren Bewertungsskalen, und keine einzige dieser Skalen nennt eine Minute. Bewertet wird in Stufen der Selbständigkeit, in Häufigkeiten und in der Anzahl von Maßnahmen.
Trotzdem finden Sie bei einer Suche nach „Pflegetagebuch Vorlage“ weiterhin überwiegend Formulare mit Zeitspalten. Das ist kein Betrug, sondern Trägheit: Die Vorlagen sind älter als die Reform und werden weitergereicht.
Was das praktisch bedeutet
Wenn Sie zwei Wochen lang notieren, dass das Anziehen 25 Minuten dauert, hat die Gutachterin davon nichts. Sie muss ankreuzen, ob jemand sich überwiegend selbständig oder überwiegend unselbständig anzieht. Die Antwort darauf steckt nicht in der Dauer, sondern darin, welchen Teil die Person noch selbst schafft.
Die vier Stufen, um die es wirklich geht
Für die meisten Kriterien gibt es genau vier Antworten. Sie zu kennen ist der halbe Termin:
| Stufe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| selbständig | Die Person schafft es allein, auch wenn es lange dauert oder ein Hilfsmittel nötig ist. |
| überwiegend selbständig | Sie macht den größeren Teil selbst und braucht Zureden, Zurechtlegen oder einen Handgriff. |
| überwiegend unselbständig | Sie kann nur noch einzelne Teile selbst und muss bei den meisten Schritten geführt oder übernommen werden. |
| unselbständig | Sie kann den Vorgang nicht mehr selbst ausführen, auch nicht in Teilen. |
Ein Hilfsmittel macht niemanden unselbständig. Wer mit dem Rollator allein durch die Wohnung kommt, ist bei „Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs“ selbständig. Wer dabei begleitet werden muss, ist es nicht. Diese Unterscheidung wird häufig zuungunsten der Betroffenen falsch gemacht, in beide Richtungen.
Warum zwei Wochen und nicht drei Tage
Der Zeitraum ist keine Empfehlung, er steht im Gesetz. Anlage 1 zu § 15 SGB XI bewertet die Verhaltensweisen im dritten Bereich nach Häufigkeit und definiert „selten“ ausdrücklich als ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen. Wer nur drei Tage protokolliert, kann diese Stufe gar nicht belegen.
Dazu kommt der praktische Grund: Nach einem Schlaganfall schwanken die Tage stark. Ein Tagebuch über vierzehn Tage zeigt beides, den guten Donnerstag und den Sonntag, an dem nichts ging. Genau diese Spanne ist das, was ein einzelner Begutachtungstermin nicht sehen kann.
Der wichtigste Satz für den Termin
Die Begutachtung dauert etwa eine Stunde und findet oft an einem guten Tag statt. Viele Betroffene reißen sich in dieser Stunde zusammen, und Angehörige berichten hinterher, es sei ein völlig untypischer Vormittag gewesen. Das Tagebuch ist das einzige Mittel, dem etwas entgegenzusetzen, das nicht nach Behauptung klingt.
Das Tagebuch zum Ausdrucken
Die folgenden Bereiche und Kriterien sind wörtlich die aus Anlage 1 zu § 15 SGB XI, in derselben Reihenfolge und mit derselben Nummerierung. Die Gutachterin arbeitet dieselbe Liste ab.
So füllen Sie es aus: Kreuzen Sie pro Kriterium die Stufe an, die den üblichen Tag beschreibt, und nutzen Sie die Notizspalte für das, was ein Kreuz nicht sagt. „Zieht das Hemd allein an, bekommt aber den linken Arm nicht in den Ärmel“ ist für die Begutachtung mehr wert als jede Zahl.
Notieren Sie auch, was nicht mehr stattfindet. Wer nicht mehr duscht, weil es allein nicht geht, braucht keine Hilfe beim Duschen, und das sieht auf dem Papier aus wie Selbständigkeit. Schreiben Sie es dazu.
Drucken Sie das Blatt aus. Auf dem Telefon sehen Sie die Tabellen nur zur Vorschau; angekreuzt wird auf Papier, und auf Papier liegt es später auch der Gutachterin vor.
Bereich 1: Mobilität 10 Prozent
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| Kriterium | selbständig | überwiegend selbständig | überwiegend unselbständig | unselbständig | Was auffällt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 Positionswechsel im Bett | |||||
| 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition | |||||
| 1.3 Umsetzen (zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl) | |||||
| 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs | |||||
| 1.5 Treppensteigen |
Bereich 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit Bereich 3 zusammen 15 Prozent
Hier ist die Frage nicht, ob jemand Hilfe braucht, sondern ob die Fähigkeit noch vorhanden ist. Für Menschen mit Aphasie sind 2.9 bis 2.11 die entscheidenden Zeilen.
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| Kriterium | vorhanden | größtenteils vorhanden | in geringem Maße | nicht vorhanden | Was auffällt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld | |||||
| 2.2 Örtliche Orientierung | |||||
| 2.3 Zeitliche Orientierung | |||||
| 2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen | |||||
| 2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen | |||||
| 2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltag | |||||
| 2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen | |||||
| 2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren | |||||
| 2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen | |||||
| 2.10 Verstehen von Aufforderungen | |||||
| 2.11 Beteiligen an einem Gespräch |
Bereich 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hier zählt allein, wie oft etwas vorkommt. Deshalb braucht das Tagebuch zwei Wochen: „selten“ heißt im Gesetz ein- bis dreimal in vierzehn Tagen.
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| Kriterium | nie / sehr selten | selten (1 bis 3 mal in 2 Wochen) | häufig (2 mal bis mehrmals pro Woche) | täglich | Wann zuletzt |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten | |||||
| 3.2 Nächtliche Unruhe | |||||
| 3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten | |||||
| 3.4 Beschädigen von Gegenständen | |||||
| 3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen | |||||
| 3.6 Verbale Aggression | |||||
| 3.7 Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten | |||||
| 3.8 Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen | |||||
| 3.9 Wahnvorstellungen | |||||
| 3.10 Ängste | |||||
| 3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage | |||||
| 3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen | |||||
| 3.13 Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen |
Bereich 4: Selbstversorgung 40 Prozent, der wichtigste Bereich
Dieser Bereich wiegt viermal so schwer wie die Mobilität. Nehmen Sie sich hier die meiste Zeit.
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| Kriterium | selbständig | überwiegend selbständig | überwiegend unselbständig | unselbständig | Was auffällt |
|---|---|---|---|---|---|
| 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers | |||||
| 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege, Rasieren) | |||||
| 4.3 Waschen des Intimbereichs | |||||
| 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare | |||||
| 4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers | |||||
| 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers | |||||
| 4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken | |||||
| 4.8 Essen | |||||
| 4.9 Trinken | |||||
| 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls | |||||
| 4.11 Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz, Umgang mit Katheter | |||||
| 4.12 Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz, Umgang mit Stoma |
Bereich 5: Umgang mit Krankheit und Therapie 20 Prozent
Hier zählt nicht die Selbständigkeit, sondern die Anzahl der Maßnahmen, die die Person nicht selbst erledigen kann. Tragen Sie die Häufigkeit in die passende Spalte ein, nicht die Dauer. Arzt- und Therapiebesuche gehören dazu.
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| Maßnahme | entfällt / selbständig | wie oft pro Tag | wie oft pro Woche | wie oft pro Monat | Was genau |
|---|---|---|---|---|---|
| 5.1 Medikation (Tabletten richten, reichen, überwachen) | |||||
| 5.2 Injektionen | |||||
| 5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) | |||||
| 5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe | |||||
| 5.5 Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen | |||||
| 5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen (zum Beispiel Blutdruck) | |||||
| 5.7 Körpernahe Hilfsmittel (Prothese, Orthese, Kompressionsstrümpfe) | |||||
| 5.8 Verbandswechsel und Wundversorgung | |||||
| 5.9 Versorgung mit Stoma | |||||
| 5.10 Einmalkatheterisierung und Abführmethoden | |||||
| 5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung (Übungen aus der Therapie) |
Bereich 6: Alltagsleben und soziale Kontakte 15 Prozent
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| Kriterium | selbständig | überwiegend selbständig | überwiegend unselbständig | unselbständig | Was auffällt |
|---|---|---|---|---|---|
| 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen | |||||
| 6.2 Ruhen und Schlafen | |||||
| 6.3 Sichbeschäftigen | |||||
| 6.4 Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen | |||||
| 6.5 Interaktion mit Personen im direkten Kontakt | |||||
| 6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds |
Dieses Blatt sammelt Beobachtungen. Die Einstufung nimmt allein der Medizinische Dienst vor.
Wo Schlaganfall-Folgen leicht untergehen
Im Gesetz kommt das Wort „Schlaganfall“ nicht vor, bewertet werden allein die Folgen. Vier davon werden in Begutachtungen regelmäßig übersehen, weil sie unsichtbar sind oder weil niemand danach fragt:
- Aphasie. Sie gehört in den zweiten Bereich, nicht in die Mobilität. Die Zeilen 2.9 bis 2.11 fragen, ob jemand elementare Bedürfnisse mitteilen, Aufforderungen verstehen und sich an einem Gespräch beteiligen kann. Wer im Termin nickt, weil das einfacher ist als nachzufragen, wirkt verstehender, als er ist.
- Fatigue und Antriebslosigkeit. Zeile 3.11 heißt „Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage“ und wird nach Häufigkeit bewertet. Wer morgens nicht aus dem Bett kommt, ist nicht faul, und das gehört aufgeschrieben.
- Neglect und Gesichtsfeldausfall. Sie zeigen sich nicht als eigenes Kriterium, sondern in den Folgen: Der halbe Teller bleibt stehen (4.8), eine Körperhälfte wird nicht gewaschen (4.1), Türrahmen werden gestreift (1.4).
- Die Angst vor dem nächsten Schlaganfall. Zeile 3.10 heißt schlicht „Ängste“. Wer sich nicht mehr allein aus der Wohnung traut, hat eine Einschränkung, für die es eine Zeile gibt.
Eine Regel, die Erwartungen dämpft
Die Bereiche 2 und 3 teilen sich einen gemeinsamen Wert: Es zählt nur der höhere von beiden, nicht die Summe. Eine Sprachstörung und eine depressive Verstimmung bringen zusammen also nicht doppelt so viel. Notieren Sie trotzdem beides, denn welcher der beiden Bereiche am Ende höher liegt, entscheidet die Gutachterin.
Am Tag der Begutachtung
- Drucken Sie das Tagebuch zweimal aus und geben Sie eine Kopie ab. Was auf dem Tisch liegen bleibt, steht später im Gutachten.
- Eine Person, die den Alltag kennt, sollte dabei sein. Sie darf ergänzen, und sie sollte es tun, wenn im Termin ein zu gutes Bild entsteht.
- Nichts vorführen, was sonst nicht geht. Wenn das Aufstehen nur mit Hilfe klappt, dann zeigen Sie es mit Hilfe.
- Legen Sie Arztbriefe, Reha-Entlassungsbericht und die Medikamentenliste bereit. Der Entlassungsbericht der Reha beschreibt die Alltagsfähigkeiten oft genauer als jedes andere Dokument.
- Sie bekommen das Gutachten. Es wird Ihnen zusammen mit dem Bescheid übermittelt. Lesen Sie es gegen Ihr Tagebuch, bevor Sie über einen Widerspruch entscheiden.