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Pflegegrad beantragen nach Schlaganfall

Schritt für Schritt – speziell für Deutschland (GKV, Erstantrag)

Für gesetzlich Versicherte in Deutschland, Erstantrag.

Diese Checkliste gilt für Deutschland. Für Österreich lesen Sie Pflegegeld nach dem Schlaganfall.

Diese Checkliste gilt für Deutschland. Für die Schweiz lesen Sie Hilflosenentschädigung nach dem Schlaganfall.

Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Leistungsbeträge können sich ändern. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Der Pflegegrad regelt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, Verhinderungspflege und mehr. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn die Leistungen werden erst ab dem Antragsdatum gewährt, nicht rückwirkend.

Haken Sie ab, was für Sie zutrifft. Nicht jeder Punkt gilt für jede Situation.

Die 5 Schritte im Überblick

  1. Leistungen gelten erst ab Antragsdatum, nicht rückwirkend. Die Pflegekasse ist die Pflegeabteilung Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt – kein spezielles Formular nötig. Datum notieren: Ab dem Tag des Antrags gilt der Anspruch. Auf Wunsch schickt die Pflegekasse eigene Antragsformulare zu.

  2. Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) prüft die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltags.

    Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist und welchen Teil davon die betroffene Person noch selbst schafft. Auf die Dauer in Minuten kommt es seit der Umstellung auf Pflegegrade nicht mehr an. Pflegetagebuch zum Ausdrucken

    Beilage erstellen: Der Pflegegrad-Rechner schätzt die Punkte nach den Regeln des Medizinischen Dienstes und macht daraus eine Beilage zum Antrag und einen Spickzettel für den Termin.

    Unterlagen sammeln: Krankenhausentlassbericht, aktuelle Arztbriefe, Medikamentenliste, Hilfsmittelübersicht. Alles in einer Mappe bereithalten.

  3. Der MD-Gutachter kommt in der Regel nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Zeigen Sie, wie ein schlechter Tag aussieht, nicht die besten Momente. Nur was der Gutachter sieht, fließt in die Bewertung ein.

    Tipps für den Termin

    • Eine Vertrauensperson darf dabei sein und Notizen machen.
    • Pflegetagebuch und Unterlagen griffbereit legen.
    • Keine Aktivitäten demonstrieren, die nur an guten Tagen möglich sind.
    • Auf Nachfrage alle Einschränkungen schildern, auch kognitive und emotionale.
  4. Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für die Einstufung. Der Bescheid enthält den zuerkannten Pflegegrad (1–5) und die damit verbundenen Leistungsbeträge.

    Nach der Einstufung wählen Sie zwischen Pflegegeld (Bargeld für selbst organisierte Pflege), Pflegesachleistungen (Abrechnung direkt mit einem ambulanten Pflegedienst) oder einer Kombination beider. Die Pflegekasse berät kostenlos.

  5. Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Begründen Sie den Widerspruch mit dem Pflegetagebuch und aktuellen medizinischen Unterlagen.

    Kostenlose Beratung: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft kostenlos beim Widerspruchsverfahren.

    patientenberatung.de (öffnet in neuem Tab)

Die 5 Pflegegrade im Überblick

PflegegradBedeutung
1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2Erhebliche Beeinträchtigung
3Schwere Beeinträchtigung
4Schwerste Beeinträchtigung
5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Nach einem Schlaganfall wird häufig Pflegegrad 2 oder 3 zuerkannt, je nach verbleibenden Einschränkungen.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Leistungsbeträge können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einer zertifizierten Pflegeberatung nach §7a SGB XI.

Ihr nächster Schritt

Ist der Antrag gestellt, hilft Ihnen der Navigator bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Den laufenden Antrag begleiten

Belegt mit 3 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 18a SGB XI – BegutachtungsverfahrenBelegt: Begutachtung im Krankenhaus und in der Reha „unverzüglich, spätestens am fünften Arbeitstag“ (Absatz 5), sonst innerhalb von zehn Arbeitstagen (Absatz 6)Von uns geprüft am 22.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, FristenBelegt: „Ihre Entscheidung über einen Antrag […] hat die zuständige Pflegekasse dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitzuteilen.“Von uns geprüft am 22.08.2026.
  3. Bundesministerium der Justiz: § 84 SGG – WiderspruchsfristBelegt: „Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist“ einzureichen – ein Monat, nicht vier WochenVon uns geprüft am 22.08.2026.
Fragen

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