Kann ich während der Reha nach IRENA fragen und wer leitet die Empfehlung weiter?
Ja, Sie können noch während der Reha nach IRENA fragen. Die Reha-Klinik leitet die Empfehlung für die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge an die Rentenversicherung weiter.
Ausführlich nachlesen
Reha nach Schlaganfall: Wie lange und wer zahlt? (DE & AT)Dort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: § 40 SGB V – Leistungen zur medizinischen RehabilitationBelegt: Regeldauer von längstens drei Wochen mit Verlängerungsmöglichkeit, Vier-Jahres-Frist für Wiederholungen, Zuzahlung für längstens 28 Tage je Kalenderjahr bei der AnschlussrehabilitationVon uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 15 SGB VI – Leistungen zur medizinischen RehabilitationBelegt: Zuständigkeit der Rentenversicherung und Erbringung durch zugelassene Reha-EinrichtungenVon uns geprüft am 22.08.2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Anschlussrehabilitation (AHB)Belegt: Die AHB schließt sich „unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung)“ an eine stationäre Krankenhausbehandlung an – die im Artikel genannte 14-Tage-FristVon uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Österreich: Medizinische Rehabilitation (gesundheit.gv.at)Belegt: Österreichischer Weg: Antrag, zuständige Versicherungsträger (Unfall-, Pensions- und Krankenversicherung) und KostenübernahmeStand der Quelle: 27.06.2022. Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 8 SGB IX – Wunsch- und Wahlrecht der LeistungsberechtigtenBelegt: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“Von uns geprüft am 22.08.2026.