Heilmittelverordnung & Besonderer Verordnungsbedarf
Gilt nur in Deutschland.
Das Rezept Ihres Arztes für Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Wichtig: Im ersten Jahr nach dem Schlaganfall belasten diese Verordnungen nicht das Budget Ihres Arztes. Viele Ärzte wissen das nicht und verordnen zu wenig.
Was tun?Aktiv beim Arzt einfordern: 'Schlaganfall ist Besonderer Verordnungsbedarf. Das belastet Ihr Budget nicht.' Ab Monat 10 an die Langfristverordnung denken.
Warum das für Sie wichtig ist
Ohne Heilmittelverordnung müssen Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie vollständig selbst bezahlen. Die Kosten sind erheblich. Die Verordnung ist der Schlüssel zur kontinuierlichen Therapie nach dem Schlaganfall und sollte bei jedem Arzttermin aktiv angesprochen werden.
Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass Heilmittelverordnungen ein Verfallsdatum haben: Sie müssen in der Regel innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Wer zu lange wartet, muss neu zum Arzt. Auch: Eine vom Arzt falsch ausgefüllte Verordnung (z. B. falsche Diagnose) kann die Therapeutin direkt korrigiert bekommen.
Im Detail
Eine Heilmittelverordnung ist die ärztliche Verordnung für Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Massagen. Der Arzt trägt Art, Menge und Häufigkeit der Behandlung ein. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich Zuzahlung. Nach Schlaganfall werden oft Langfristverordnungen ausgestellt, die dauerhaften Therapiebedarf belegen.
In anderen Ländern
Österreich: Bewilligung über ÖGK (chefärztliche Genehmigung)
Schweiz: Ärztliche Verordnung (KVG-Leistung)
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Reha & Therapien".
Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasiker e.V.
Europas größte Selbsthilfeorganisation für Menschen mit erworbenen Sprachstörungen nach Schlaganfall. 16 Landesverbände, 17 Aphasie-Zentren, rund 250 Selbsthilfegruppen bundesweit.
neolexon Aphasie-App (DiGA)
Einzige DiGA im Bereich Schlaganfall: digitales Logopädie-Training bei Aphasie. Über 400.000 Übungsmöglichkeiten für Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Wirksamkeit durch Deutschlands größte Aphasie-Studie belegt (196 Patienten).
Details ansehenKliniken Schmieder – Neuro-Reha
6 Standorte in Baden-Württemberg, Reha-Phasen A–E, eigenes Forschungsinstitut, ca. 14.500 Patienten/Jahr. Eine der größten neurologischen Fachkliniken Deutschlands.
Details ansehenAVOS – Ambulante Schlaganfall-Rehabilitation Salzburg
Wohnortnahe ambulante Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) für Schlaganfall-Betroffene im Land Salzburg. Zuweisung durch Ärzte oder Krankenhäuser. Auch Hausbesuche möglich.
Details ansehenNeurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg
Sonderkrankenanstalt für stationäre neurologische Rehabilitation in Altmünster am Traunsee. 156 Betten, spezialisiert auf Schlaganfall, Gehirnblutung, MS, Parkinson und neuromuskuläre Erkrankungen.
Details ansehenNRZ Rosenhügel – Neurologische Rehabilitation Wien
Kompetenzzentrum für neurologische und neuropsychologische Rehabilitation in Wien. 147 Betten, 30 ambulante Therapiepltze. Schwerpunkte: Schlaganfallrehabilitation, neuropsychologische Reha, Botox bei Spastik.
Details ansehenKliniken Valens – Neurologische Rehabilitation
Neurorehabilitation an 8 Standorten in der Ostschweiz mit neurowissenschaftlich fundiertem Konzept. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, MS.
Details ansehenRehaklinik Zihlschlacht – Neurologie
Größte neurologische Rehaklinik der Schweiz mit einem der modernsten Robotikzentren Europas. Spezialisiert auf Schlaganfall-Frührehabilitation.
Details ansehenREHAB Basel – Neurorehabilitation
Hochspezialisiertes Zentrum für Neurorehabilitation inkl. Hippotherapie und Musiktherapie. Enge Kooperation mit dem Universitätsspital Basel.
Details ansehenQuellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025Belegt: § 15: Die Behandlung hat innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen; sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. § 8a Absatz 5: Langfristigkeit liegt bei einem Therapiebedarf von mindestens einem Jahr vor.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Patienteninformation: Langfristiger HeilmittelbedarfBelegt: Seit 1. Januar 2021 entfallen Verordnungen außerhalb des Regelfalls und das damit verbundene Genehmigungsverfahren; reicht die orientierende Behandlungsmenge nicht aus, kann ohne Genehmigung der Krankenkasse weiterbehandelt werden.Von uns geprüft am 26.08.2026.
Was möchten Sie als nächstes tun?