Langfristverordnung (langfristiger Heilmittelbedarf)
Gilt nur in Deutschland.
Wer nach einem Schlaganfall dauerhaft Therapie braucht, kann sich einen langfristigen Heilmittelbedarf anerkennen lassen. Steht Ihre Diagnose auf der Diagnoseliste des Gemeinsamen Bundesausschusses, gilt er von vornherein als genehmigt und ein Antrag entfällt. Verordnet wird dann, solange die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Was tun?Fragen Sie Ihre Ärztin, ob Ihre Diagnose auf der Diagnoseliste steht. Wenn nicht, können Sie den langfristigen Heilmittelbedarf bei Ihrer Krankenkasse beantragen; sie muss innerhalb von vier Wochen entscheiden, sonst gilt die Genehmigung als erteilt.
Warum das für Sie wichtig ist
Nach einem Schlaganfall ist Therapie oft über Jahre nötig, besonders Logopädie und Ergotherapie. Wer weiß, dass die Behandlung auch über die übliche Menge hinaus weiterlaufen darf und dass es dafür keine Genehmigung braucht, lässt sich seltener abwimmeln. Und wer auf der Diagnoseliste steht, muss dafür gar nichts beantragen.
Häufige Missverständnisse
Ein häufiger Irrtum stammt aus der Zeit vor 2021: dass jede Behandlung über die übliche Menge hinaus von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Die frühere „Verordnung außerhalb des Regelfalls“ und ihr Genehmigungsverfahren sind zum 1. Januar 2021 entfallen. Reicht die orientierende Behandlungsmenge nicht aus, um das Therapieziel zu erreichen, darf Ihre Ärztin ohne Genehmigung der Krankenkasse weiter verordnen. Der langfristige Heilmittelbedarf ist etwas anderes und daneben weiterhin möglich.
Im Detail
Ein langfristiger Heilmittelbedarf kommt in Frage, wenn eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung vorliegt und die Behandlung fortlaufend über mindestens ein Jahr nötig ist. Nach einem Schlaganfall trifft das häufig zu. Die Anerkennung entlastet vor allem die verordnende Praxis, weil solche Verordnungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung gesondert behandelt werden. Für Sie bedeutet sie vor allem Planbarkeit: Die Therapie läuft weiter, ohne dass jedes Mal neu begründet werden muss.
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Reha & Therapien".
Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasiker e.V.
Europas größte Selbsthilfeorganisation für Menschen mit erworbenen Sprachstörungen nach Schlaganfall. 16 Landesverbände, 17 Aphasie-Zentren, rund 250 Selbsthilfegruppen bundesweit.
neolexon Aphasie-App (DiGA)
Einzige DiGA im Bereich Schlaganfall: digitales Logopädie-Training bei Aphasie. Über 400.000 Übungsmöglichkeiten für Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Wirksamkeit durch Deutschlands größte Aphasie-Studie belegt (196 Patienten).
Details ansehenKliniken Schmieder – Neuro-Reha
6 Standorte in Baden-Württemberg, Reha-Phasen A–E, eigenes Forschungsinstitut, ca. 14.500 Patienten/Jahr. Eine der größten neurologischen Fachkliniken Deutschlands.
Details ansehenAVOS – Ambulante Schlaganfall-Rehabilitation Salzburg
Wohnortnahe ambulante Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) für Schlaganfall-Betroffene im Land Salzburg. Zuweisung durch Ärzte oder Krankenhäuser. Auch Hausbesuche möglich.
Details ansehenNeurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg
Sonderkrankenanstalt für stationäre neurologische Rehabilitation in Altmünster am Traunsee. 156 Betten, spezialisiert auf Schlaganfall, Gehirnblutung, MS, Parkinson und neuromuskuläre Erkrankungen.
Details ansehenNRZ Rosenhügel – Neurologische Rehabilitation Wien
Kompetenzzentrum für neurologische und neuropsychologische Rehabilitation in Wien. 147 Betten, 30 ambulante Therapiepltze. Schwerpunkte: Schlaganfallrehabilitation, neuropsychologische Reha, Botox bei Spastik.
Details ansehenKliniken Valens – Neurologische Rehabilitation
Neurorehabilitation an 8 Standorten in der Ostschweiz mit neurowissenschaftlich fundiertem Konzept. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, MS.
Details ansehenRehaklinik Zihlschlacht – Neurologie
Größte neurologische Rehaklinik der Schweiz mit einem der modernsten Robotikzentren Europas. Spezialisiert auf Schlaganfall-Frührehabilitation.
Details ansehenREHAB Basel – Neurorehabilitation
Hochspezialisiertes Zentrum für Neurorehabilitation inkl. Hippotherapie und Musiktherapie. Enge Kooperation mit dem Universitätsspital Basel.
Details ansehenQuellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Patienteninformation: Langfristiger HeilmittelbedarfBelegt: Seit 1. Januar 2021 entfallen Verordnungen außerhalb des Regelfalls und das damit verbundene Genehmigungsverfahren; reicht die orientierende Behandlungsmenge nicht aus, kann ohne Genehmigung der Krankenkasse weiterbehandelt werden.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025Belegt: § 15: Die Behandlung hat innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen; sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. § 8a Absatz 5: Langfristigkeit liegt bei einem Therapiebedarf von mindestens einem Jahr vor.Von uns geprüft am 26.08.2026.
Was möchten Sie als nächstes tun?