Pflegekasse vs. Krankenkasse
Gilt nur in Deutschland.
Zwei getrennte Töpfe bei derselben Versicherung: Die Krankenkasse zahlt für medizinische Behandlung, Reha, Therapie und Hilfsmittel. Die Pflegekasse zahlt für Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege). Anträge müssen an die richtige Stelle gehen.
Was tun? Im Zweifel bei Ihrer Versicherung anrufen und fragen, ob der Antrag an die Kranken- oder Pflegekasse gerichtet werden muss.
Warum das für Sie wichtig ist
Den Unterschied zu kennen spart Zeit. Wenn Sie beim falschen Bereich anrufen, werden Sie weitergeleitet und verlieren Zeit. Für alle Pflegefragen direkt nach der Pflegekasse fragen.
Im Detail
In Deutschland ist jede Krankenkasse gleichzeitig auch Pflegekasse. Die Pflegeversicherung ist eine eigene Pflichtversicherung mit eigenen Beiträgen und Leistungen. Die Krankenkasse ist Ansprechpartner für Krankenbehandlung, Heilmittel und Hilfsmittel. Die Pflegekasse ist zuständig für Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass Pflegekasse und Krankenkasse unterschiedliche Leistungen erbringen und manchmal getrennt kontaktiert werden müssen. Der Pflegegrad-Antrag geht an die Pflegekasse, Heilmittelverordnungen an die Krankenkasse. In der Praxis ist es oft dieselbe Hotline, aber der Bereich muss klar benannt werden.
In anderen Ländern
🇦🇹 Österreich: Konsolidiert unter ÖGK/BVAEB/SVS
🇨🇭 Schweiz: Krankenkasse + IV (getrennte Systeme)
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