Bürokratie & Sozialleistungen
Hilfe bei Anträgen, Pflegegraden und rechtlichen Fragen.
Pflegestützpunkte Deutschland
Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.
VdK Sozialverband Deutschland
Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.
Bundesagentur für Arbeit
Zuständig u.a. für die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, Kraftfahrzeughilfe und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eigener Bereich "Menschen mit Behinderungen" mit persönlicher Beratung.
Deutsche Rentenversicherung – Erwerbsminderungsrente
Offizielle Seite der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen für volle und teilweise Erwerbsminderung, Wartezeit, Ausnahmen und Beratungsangebot.
BMG-Bürgertelefon Pflegeversicherung
Offizielles Telefon des Gesundheitsministeriums für Fragen zur Pflegeversicherung und Pflegegrad-Beantragung.
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Zuständig für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am Servicetelefon beantworten Fachleute Ihre Fragen zu Rehabilitation und Rente.
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Der Rentenversicherungsträger im Saarland. Persönliche Beratung gibt es in der Auskunfts- und Beratungsstelle in Saarbrücken, allgemeine Fragen beantwortet das kostenlose Servicetelefon.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Der Rentenversicherungsträger in Rheinland-Pfalz. Informiert über die medizinische Rehabilitation, stationär oder ganztägig ambulant.
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Für Fragen zur Rehabilitation gibt es eine eigene Servicenummer.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Zuständig für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Am kostenlosen Servicetelefon erhalten Sie Auskunft zu Rehabilitation und Rente.
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Rentenversicherungsträger für die Region Oldenburg und Bremen. Berät vor Ort und am Telefon und nimmt dort auch Anträge auf.
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Rentenversicherungsträger in Niedersachsen. Eine medizinische Rehabilitation können Sie am kostenlosen Servicetelefon beantragen.
Deutsche Rentenversicherung Nord
Zuständig für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Berät in ihren Beratungsstellen zu Rente und Rehabilitation.
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Der Rentenversicherungsträger in Hessen. Über das kostenlose Servicetelefon erreichen Sie die Beratung, auch zur Rehabilitation.
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Zuständig für Berlin und Brandenburg. Berät kostenlos am Servicetelefon und in den Auskunfts- und Beratungsstellen, auch zur medizinischen Rehabilitation.
Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Zuständig für den Regierungsbezirk Schwaben. Am kostenlosen Servicetelefon erhalten Sie Beratung, auch zur Rehabilitation.
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Zuständig für Ober-, Mittel- und Unterfranken. Die Auskunfts- und Beratungsstellen beraten Sie telefonisch und vor Ort zu Rente und Rehabilitation.
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Zuständig für Oberbayern, Niederbayern und die Oberpfalz. Bewilligt Leistungen zur Rehabilitation und berät kostenlos zu Rente und Reha.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Der Rentenversicherungsträger in Baden-Württemberg. Die Ansprechstellen für Prävention und Reha beraten Sie kostenlos zur medizinischen Rehabilitation.
Integrationsamt (BIH)
Muss einer Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen vorher zustimmen, sonst ist sie unwirksam. Berät auch zu finanziellen Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Arbeitsplatzanpassungen.
DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften. Zuständig, wenn ein Schlaganfall als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt ist: Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Wohnraumanpassung und Entschädigung aus einer Hand.
Versicherungsombudsmann – Schlichtung bei privaten Versicherungen
Kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle bei Streit mit einer privaten Versicherung, etwa wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Schlaganfall nicht zahlt. Nicht zuständig für private Kranken- und Pflegeversicherung und für gesetzliche Träger.
Widerspruch bei PKV-Ablehnung – VdK Beratung
Der Sozialverband VdK berät auch Privatversicherte bei Leistungsablehnungen: Widerspruch formulieren, Rechte kennen, Fristen einhalten. Kostenlos für Mitglieder.
PKV-Ombudsmann – Beschwerdeweg für Privatversicherte
Kostenlose außergerichtliche Streitschlichtung bei Konflikten mit der privaten Krankenversicherung, z.B. bei abgelehnten Reha-Anträgen oder Leistungskürzungen nach Schlaganfall.
Landespflegegeld Bayern
500 € pro Jahr vom Freistaat Bayern für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Zusätzlich zum Bundespflegegeld, nicht zweckgebunden, wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege (online oder per Post).
SoVD Sozialverband Deutschland
Sozialverband mit rund 600.000 Mitgliedern. Berät zu Sozialrecht, Schwerbehinderung, Pflegegrad und Rentenansprüchen. Führt Musterklagen zu strittigen sozialrechtlichen Fragen.
DGHS – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bietet rechtssichere Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Telefonberatung zu Vorsorgedokumenten verfügbar.
GKV-Pflegegeld & Sachleistungen – Info Schlaganfall
Übersicht über Pflegegeld-Stufen (Pflegegrad 2 bis 5, 347 bis 990 Euro im Monat), Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nach Schlaganfall.
Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse (§ 7a SGB XI)
Wer Pflegeleistungen bekommt oder beantragt hat, hat Anspruch auf eine kostenlose, persönliche Pflegeberatung durch die eigene Pflegekasse, egal bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
Informationsportal des PKV-Verbands: Leistungsansprüche, Widerspruchsrechte und allgemeine Orientierung für Privatversicherte nach Schlaganfall.
Worum es in diesem Bereich geht
Nach einem Schlaganfall kommen neben der gesundheitlichen Herausforderung oft bürokratische Hürden hinzu: Pflegegrad beantragen, Schwerbehindertenausweis, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente. Viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder wo sie diese beantragen können.
Diese Seite sammelt geprüfte Anlaufstellen, die Sie bei Anträgen, Widersprüchen und Sozialleistungen nach Schlaganfall unterstützen. Hier finden Sie Beratungsstellen, die kostenfrei und unabhängig helfen: von der Pflegeberatung über Sozialverbände bis hin zu spezialisierten Rechtsberatungen.
Sie müssen das nicht alleine herausfinden. Nutzen Sie die hier gelisteten Ressourcen oder unseren Navigator, um schnell die richtige Anlaufstelle für Ihre Frage zu finden. Wann das Krankengeld ausläuft und wann Sie Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente beantragen, zeigt unsere Bürokratie-Timeline.














