Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Rückkehr in den Beruf planen
Planen Sie die Rückkehr schrittweise, gemeinsam mit der Arztpraxis und dem Arbeitgeber. Fragen Sie bei einer EUTB-Beratungsstelle, welche Unterstützung möglich ist.
EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Zur Rückkehr in den Beruf und zu Anträgen auf Teilhabe berät Sie die EUTB kostenlos und unabhängig von den Stellen, die über Ihre Anträge entscheiden.
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Im Beruf bleiben
Hier fragen Sie nach Hilfen, damit Sie im Beruf bleiben oder zurückkehren können, etwa nach einer Gleichstellung.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie stufenweise einsteigen wollen
Das Hamburger Modell Schritt für SchrittWenn die Rückkehr in den alten Job nicht klappt
Welche Wege es dann gibt
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- www.teilhabeberatung.de (öffnet in neuem Tab)
- § 32 SGB IX – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 74 SGB V – Stufenweise Wiedereingliederung (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz