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Schweiz

Betreuungsgutschrift anmelden

Betreuen Sie Angehörige wie Eltern, Kinder, Geschwister, Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann, die eine Hilflosenentschädigung beziehen und für Sie leicht erreichbar sind, können Sie sich die Betreuung für Ihre eigene AHV-Rente anrechnen lassen. Melden Sie jedes Jahr schriftlich bei der Ausgleichskasse an; wer ein Jahr nicht innert fünf Jahren anmeldet, verliert die Gutschrift für dieses Jahr.

Die Gutschrift erhöht später Ihre eigene Rente, ausbezahlt wird nichts.

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