Betreuungsgutschrift für die eigene AHV-Rente anmelden
In Deutschland gehört dieser Schritt nicht zu dieser Aufgabe.
In Deutschland gehört dieser Schritt nicht zu dieser Aufgabe.
In Österreich gehört dieser Schritt nicht zu dieser Aufgabe.
Schweiz · Noch im Spital oder in der Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Betreuen Sie Angehörige wie Eltern, Kinder, Geschwister, Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann, die eine Hilflosenentschädigung beziehen und für Sie leicht erreichbar sind, können Sie sich die Betreuung für Ihre eigene AHV-Rente anrechnen lassen. Melden Sie jedes Jahr schriftlich bei der Ausgleichskasse an; wer ein Jahr nicht innert fünf Jahren anmeldet, verliert die Gutschrift für dieses Jahr.
Die Gutschrift erhöht später Ihre eigene Rente, ausbezahlt wird nichts.
Informationen redaktionell geprüft
Häufige Themen
Fachbegriffe
Auf dieser Seite
Im gesamten Navigator