Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Entlastungsbetrag nutzen
Wird die Person mit Pflegegrad zu Hause gepflegt, erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat; der Betrag gilt bis Ende 2027. Der Betrag wird nicht ausgezahlt: Sie bezahlen etwa ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot, die Tagespflege oder die Kurzzeitpflege und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
BMG-Bürgertelefon Pflegeversicherung
Hier fragen Sie, wie Sie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse beantragen.
Beratung für Sie selbst
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe – Beratungstelefon
Hier sprechen Sie als Angehörige über Ihre Lage und erfahren, welche Entlastung es in Ihrer Nähe gibt.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige bietet die Pflegekasse ebenfalls an.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie als pflegende Person ausfallen
So hilft die Verhinderungspflege
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- www.gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1 (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz