Zurück zu: Entlastung für Angehörige

Deutschland

Freistellung klären

Lassen Sie sich beraten, welche Freistellung zu Ihrer Arbeitssituation passt, und klären Sie sie früh mit dem Arbeitgeber.

Wege zur Pflege – Pflegetelefon BMFSFJ

Hier fragen Sie, welche Freistellung im Beruf Ihnen zusteht und wie Sie sie beantragen.

Anrufen: +49 30 20 17 91 31

Wenn Sie Schwierigkeiten haben

Zurück zu: Entlastung für Angehörige

Österreich

Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit klären

Mit Pflegekarenz unterbrechen Sie Ihre Arbeit vorübergehend, mit Pflegeteilzeit arbeiten Sie weniger; Voraussetzung ist in der Regel Pflegegeld ab Stufe 3. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ab wann und wie lange Sie Zeit für die Pflege brauchen.

Pflegekarenzgeld beantragen

Wenn Ihre Freistellung geklärt ist, beantragen Sie das Pflegekarenzgeld beim Sozialministeriumservice; auf das Geld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Beantragen Sie es innerhalb von zwei Monaten ab Beginn, dann gibt es das Geld ab Beginn; später erst ab dem Tag des Antrags. Nach dem Ende der Freistellung ist kein Antrag mehr möglich.

Antrag und Informationen zum PflegekarenzgeldSozialministeriumservice (öffnet in neuem Tab)

Informationen für pflegende Angehörige

IG Pflege – Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Hier bekommen Sie als pflegende Angehörige Informationen und Kontakte zu Beratungsstellen.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben

Zurück zu: Entlastung für Angehörige

Schweiz

Betreuungsurlaub klären

Wenn Sie angestellt sind und ein Familienmitglied betreuen, haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung, höchstens drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr. Klären Sie ihn früh mit dem Arbeitgeber.

Beratung für Sie selbst

FRAGILE Suisse – Beratung für Angehörige

Hier bekommen Sie als Angehörige kostenlose Beratung und erfahren, wo sich Angehörigengruppen treffen.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben

Fragen

Stellen Sie Ihre Frage. Ich zeige Ihnen die Antwort auf dieser Seite oder eine geprüfte Antwort.