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Österreich

Befreiung von der Rezeptgebühr beantragen

Bei geringem Einkommen beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse, meist der ÖGK.

Die Befreiung gilt erst ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Kasse einlangt; rückwirkend gibt es sie nicht. Wer eine Ausgleichszulage bezieht, ist ohne Antrag befreit.

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