Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Bewilligte Leistungen nutzen
Pflegegeld wird monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen. Ein Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; beides lässt sich kombinieren.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie als pflegende Person ausfallen
So hilft die VerhinderungspflegeWenn Sie nicht wissen, was Ihnen zusteht
Was die Pflegegrade bringen
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz