Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Fragen Sie nach einer Verordnung
Klären Sie vor der Entlassung mit dem Behandlungsteam oder dem Sozialdienst, welche Therapien Sie brauchen. Eine Verordnung des Krankenhauses gilt nur für die ersten sieben Tage nach der Entlassung; für die weitere Therapie brauchen Sie eine Verordnung aus der Arztpraxis.
Therapie verordnen lassen
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, etwa in der Hausarztpraxis. Fragen Sie, welche Therapien Sie brauchen und wie Sie die Verordnung bekommen.
Suchen Sie eine Therapiepraxis
Fragen Sie nach freien Terminen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen der Verordnung beginnen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Wählen Sie die Therapie, die Ihnen verordnet wurde.
Lassen Sie sich beraten
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe – Beratungstelefon
Hier fragen Sie, welche Therapien nach der Reha üblich sind und wie Sie eine Praxis mit freien Terminen finden.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie nicht in die Praxis kommen können
So bekommen Sie einen HausbesuchWenn Sie Neuropsychologie brauchen
So bekommen Sie eine Überweisung
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- § 32 SGB V – Heilmittel (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet
- www.g-ba.de (öffnet in neuem Tab)
- § 39 SGB V – Krankenhausbehandlung (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- www.physio-deutschland.de (öffnet in neuem Tab)
- www.dve.info (öffnet in neuem Tab)
- www.dbl-ev.de (öffnet in neuem Tab)
- pre.gnp.de (öffnet in neuem Tab)
- Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025 (öffnet in neuem Tab), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)