Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Anschlussreha klären
Fragen Sie den Sozialdienst, ob der Antrag auf Anschlussreha schon gestellt ist und welche Klinik vorgesehen ist. Sie dürfen eine Wunschklinik nennen.
Nach dem Stand fragen
Rehabilitation – Deutsche Rentenversicherung
Wenn Sie noch nicht in Altersrente sind, ist meist die Rentenversicherung für die Reha zuständig. Hier stellen Sie den Antrag und fragen nach dem Stand.
Fordert die Krankenkasse zum Reha-Antrag auf, kann sie dafür eine Frist von zehn Wochen setzen. Wer sie verstreichen lässt, verliert das Krankengeld ab Fristablauf; es lebt erst mit dem Tag der späteren Antragstellung wieder auf.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie eine bestimmte Klinik möchten
Das Wunsch- und WahlrechtWenn die Reha abgelehnt wird
So legen Sie Widerspruch ein
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- Anschlussrehabilitation (AHB) (öffnet in neuem Tab), Deutsche Rentenversicherung
- § 8 SGB IX – Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz