Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV – Behinderungskosten
Zuschuss: Geld, das Sie behalten
bis 25.000 CHF pro Jahr (Alleinstehende), 50.000 CHF (Ehepaare)
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, bekommt Hilfsmittel und behinderungsbedingte Umbaukosten zusätzlich zurückerstattet, wenn keine andere Versicherung sie deckt. Für AHV- oder IV-Rentenbezüger mit geringem Einkommen.
Voraussetzungen und Details anzeigen
Voraussetzungen
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
Wohnsituation: beides.
Nachrangig zur IV. Regelung obliegt den Kantonen. Antrag bei der kantonalen EL-Stelle. Einkommens- und Vermögensprüfung. Kombination mit IV-Leistungen prüfen.
Wichtig, auch zu Fristen: Die Rückerstattung muss innert 15 Monaten nach Rechnungsstellung beantragt werden, sonst verfällt sie. Vergütet wird nur, was keine andere Versicherung deckt. Einkommens- und Vermögensgrenze beachten, jeder Kanton hat eigene Regelungen.
Antrag stellen bei: Kantonale EL-Stelle (unterschiedlich je Kanton, Information: ahv-iv.ch)
Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen
Kombinieren: Stapelbar mit IV, Pro Infirmis.
Von Hand geprüft: August 2026. So prüfen wir