Pflegetagebuch für das Pflegegeld

Führen Sie es mindestens eine Woche vor der Begutachtung. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Belegt mit 3 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien: Das Pflege-Tagebuch: Der Weg zum Pflegegeld und zur richtigen Einstufung (Stand Dezember 2025)Belegt: Pflegetagebuch mindestens eine Woche vor der Begutachtung führen; relevante Bereiche Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, hauswirtschaftliche Versorgung, besondere Ereignisse; Häufigkeit nach Tageszeit (Morgen, Mittag, Nachmittag, Abend, Nacht 22 bis 6 Uhr); Art der Hilfe: Anleitung/Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise und vollständige Übernahme; Erschwernisse wie Schmerzen, Sturzgefährdung, Gegenwehr, zwei Personen; Beeinträchtigungen von Orientierung, Antrieb, Denken, emotionaler Kontrolle und sozialer Funktion; Vorbereitung: Pflegetagebuch, Pflegedokumentation der Hauskrankenpflege, aktueller Arztbrief, Medikamentenverordnung; Vertrauensperson darf bei der Untersuchung anwesend seinVon uns geprüft am 24.10.2026.
  2. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich: Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV)Belegt: Tägliche Richtwerte: An- und Auskleiden 2 x 20 Minuten, Einnehmen von Medikamenten 6 Minuten, Mobilitätshilfe im engeren Sinn 30 Minuten (§ 1 Abs. 3); Mindestwerte pro Tag: tägliche Körperpflege 2 x 25 Minuten, Zubereitung von Mahlzeiten 1 Stunde, Einnehmen von Mahlzeiten 1 Stunde, Verrichtung der Notdurft 4 x 15 Minuten (§ 1 Abs. 4); Hilfsverrichtungen (Herbeischaffung von Nahrungsmitteln und Medikamenten, Reinigung der Wohnung, Pflege der Wäsche, Beheizung, Mobilitätshilfe im weiteren Sinn) mit fixem Zeitwert von zehn Stunden pro Monat (§ 2 Abs. 2 und 3); kein Pflegebedarf, soweit Verrichtungen mit zumutbaren einfachen Hilfsmitteln selbständig vorgenommen werden können (§ 3 Abs. 1); Anleitung und Beaufsichtigung von Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung ist Betreuung und Hilfe gleichzusetzen (§ 4 Abs. 1); außergewöhnlicher Pflegeaufwand bei dauernder Bereitschaft, regelmäßiger Nachschau auch nachts oder mehr als 5 Pflegeeinheiten, davon eine nachts (§ 6); zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen (§ 7); § 5 ständiger Pflegebedarf: täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich regelmäßigVon uns geprüft am 10.10.2026.
  3. Pensionsversicherung (PV): Pflegegeld: Voraussetzungen, Höhe und Pflegestufen 2026Belegt: Zuständig ist der Pensionsversicherungsträger, der die Pension auszahlt, ohne Pension die Pensionsversicherung; Online-Antrag und Formular; Antrag durch Familien-, Haushaltsmitglieder und Vertretung; Erhöhung mit demselben Formular; Hausbesuch angekündigt, Vertrauensperson kann ergänzend beschreiben; Leistung ab dem Monatsersten nach Antragstellung, 12 Mal im Jahr monatlich im Nachhinein; unabhängig vom Einkommen; Beträge 2026 und Stundengrenzen; Hilfe bei Fragen und beim Antragsformular nach Terminvereinbarung (Rat & Hilfe), Stand 21.10.2026Von uns geprüft am 24.10.2026.
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