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Die ersten 7 Tage nach Entlassung

Checkliste für Angehörige

Diese Checkliste gilt für Deutschland. Für Österreich lesen Sie Pflege zu Hause nach dem Schlaganfall.

Diese Checkliste gilt für Deutschland. Für die Schweiz lesen Sie Angehörige in der Schweiz.

Die Zeit direkt nach der Entlassung ist oft die größte Herausforderung. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Schritte im Überblick zu behalten.

Haken Sie ab, was für Sie zutrifft. Nicht jeder Punkt gilt für jede Situation.

Vor oder direkt bei der Entlassung

  • Inkl. aktueller Medikamentenliste und Therapieempfehlungen.

  • Möglichst innerhalb der ersten drei Tage nach Entlassung.

  • Sie können dort Beratung zu Pflegegrad, Hilfsmitteln und häuslicher Pflege erhalten, oft noch vor der Entlassung.

Pflege und Unterstützung zu Hause

  • Antrag bei der Pflegekasse (i.d.R. zuständige Krankenkasse). Gilt rückwirkend ab Antragsdatum, daher früh stellen. Schritt-für-Schritt-Anleitung →

  • Rollstuhl, Badewannensitz, Gehilfen: Rezept vom Arzt, dann Antrag bei der Krankenkasse.

  • Stolperfallen entfernen, Haltegriffe im Bad (Zuschuss möglich über Pflegekasse), ausreichend Platz für Hilfsmittel.

  • Falls regelmäßige Pflegehilfe benötigt wird: mindestens 3 Angebote einholen. Der Pflegedienst kann auch bei der Pflegegrad-Einstufung beraten.

  • Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie: Rezept vom Hausarzt oder Neurologen ausstellen lassen, Therapeuten mit freien Kapazitäten suchen.

Ihre eigene Situation

  • Bei akutem Pflegebedarf dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid; als Lohnersatz zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld.

  • Selbsthilfegruppen für Angehörige, Beratungsstellen der Krankenkassen und der Caritas bieten kostenlose Unterstützung. Eigene Belastung erkennen →

Diese Checkliste ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Fristen und Regelungen können sich ändern und je nach Bundesland leicht abweichen. Im Zweifel wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse oder eine Sozialberatungsstelle.

Ihr nächster Schritt

Sobald absehbar ist, dass die betroffene Person dauerhaft Hilfe braucht, führt Sie der Navigator durch den Antrag auf Pflegeleistungen.

Pflegegrad beantragen

Belegt mit 2 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 2 PflegeZG – Kurzzeitige ArbeitsverhinderungBelegt: „Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben“, wenn sie in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege organisieren müssenVon uns geprüft am 22.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 44a SGB XI – Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger ArbeitsverhinderungBelegt: Pflegeunterstützungsgeld als „Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt […] für bis zu zehn Arbeitstage“, gezahlt von der Pflegekasse, nicht vom ArbeitgeberVon uns geprüft am 22.08.2026.
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