Wann die Krankenkasse zahlt
Haushaltshilfe heißt: Jemand übernimmt für eine Zeit die Arbeit im Haushalt, die Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht schaffen, etwa Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen. Nach § 38 SGB V gibt es zwei Wege dahin.
Ohne Kind im Haushalt zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht weiterführen können, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Das gilt für höchstens vier Wochen und nur, solange kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt.
Immer gilt: Der Anspruch besteht nur, soweit keine andere Person, die im Haushalt lebt, die Arbeit übernehmen kann.
Achtung: Mit Pflegegrad gilt dieser Weg nicht
Haben Sie einen Pflegegrad ab 2 und lebt kein Kind unter zwölf im Haushalt, zahlt die Krankenkasse diese Haushaltshilfe nicht. Welche Leistungen Ihnen mit Pflegegrad zustehen, steht im Ratgeber Pflegegrad nach dem Schlaganfall.
Mit Kindern im Haushalt
Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine zwölf Jahre alt ist, oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, gilt mehr:
- Sie bekommen Haushaltshilfe, solange Sie im Krankenhaus liegen oder eine medizinische Reha machen und deshalb nicht zu Hause sein können.
- Nach dem Krankenhaus oder bei schwerer Krankheit verlängert sich der Anspruch von vier auf höchstens 26 Wochen.
- Ein Pflegegrad schließt diese Hilfe zur Versorgung des Kindes nicht aus.
Sie möchten das angehen? Der Navigator führt Sie Schritt für Schritt: Entlastung für Angehörige.
Während der Reha
Zahlt nicht die Krankenkasse Ihre Reha, sondern zum Beispiel die Rentenversicherung, ist dieser Träger auch für die Haushaltshilfe zuständig (§ 74 SGB IX). Auch hier gilt: Im Haushalt lebt ein Kind unter zwölf oder ein Kind mit Behinderung, und niemand sonst im Haushalt kann die Arbeit übernehmen.
Statt der Haushaltshilfe können Sie beantragen, dass der Träger die Kosten übernimmt, wenn Sie Ihr Kind in die Reha mitnehmen oder es anderswo unterbringen, bis zur Höhe der Kosten der Haushaltshilfe. Wie die Reha nach einem Schlaganfall abläuft, steht im Ratgeber Reha-Phasen nach dem Schlaganfall.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe
- Vor Beginn beantragen: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, bevor die Haushaltshilfe anfängt. Das Formular „Antrag auf Haushaltshilfe“ bekommen Sie telefonisch oder auf der Internetseite der Kasse. Liegen Sie noch im Krankenhaus, hilft der Sozialdienst.
- Ärztliche Bescheinigung beilegen: Sie bestätigt, dass Sie den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen können, und nennt die voraussichtliche Dauer.
- Ersatzkraft klären: Die meisten Kassen stellen eine Haushaltshilfe über Partnerdienste. Kann die Kasse niemanden stellen, erstattet sie die Kosten für eine Kraft, die Sie selbst finden, in angemessener Höhe.
Ihre Krankenkasse kann nach ihrer Satzung mehr leisten als das Gesetz, etwa länger oder auch in anderen Fällen. Fragen Sie danach, bevor Sie den Antrag stellen.
Zuzahlung und Hilfe durch Verwandte
Ab 18 Jahren zahlen Sie für jeden Tag, an dem Sie Haushaltshilfe bekommen, 10 Prozent der Kosten dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Hilft Ihnen jemand aus der Familie, der mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister oder Schwiegereltern, erstattet die Kasse dafür keine Kosten. Sie kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten, wenn das nicht teurer ist als eine fremde Ersatzkraft.
Wenn die Haushaltshilfe endet
Reicht die Zeit nicht, weil die Einschränkungen bleiben, ist ein Pflegegrad der nächste Schritt. Wie Sie ihn beantragen, steht im Ratgeber Pflegegrad nach dem Schlaganfall. Was Sie direkt nach der Entlassung organisieren sollten, steht im Ratgeber Entlassung aus dem Krankenhaus.
