Bundespflegegeld, Stufen 1–7 (Österreich)
Gilt nur in Österreich.
Österreichs Pflegegeld-System: 7 Stufen, bemessen nach monatlichen Pflegestunden (ab 65 Std./Monat). Steuerfrei, 12× jährlich ausgezahlt. Rollstuhlfahrer erhalten automatisch mindestens Stufe 3. Zusätzlich gibt es in Österreich die Pflegekarenz und ein strukturiertes 24-Stunden-Betreuungsmodell mit staatlichem Zuschuss.
Was tun? Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen. Wichtig: Erhöhungsantrag einreichen, wenn sich der Zustand verschlechtert.
Warum das für Sie wichtig ist
Das Bundespflegegeld ist die zentrale Pflegeleistung in Österreich. Ohne Antrag gibt es keine Leistungen. Da die Auszahlung erst ab Antragsdatum erfolgt, sollte der Antrag möglichst früh, idealerweise noch im Krankenhaus, gestellt werden.
Im Detail
Das Bundespflegegeld in Österreich wird in 7 Stufen bezahlt (Stufe 1: 192,50 EUR bis Stufe 7: 1.777,30 EUR monatlich, Stand 2024). Es soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten. Den Antrag stellt man beim Pensionsversicherungsträger oder bei der ÖGK. Ein Gutachter kommt zum Hausbesuch und bewertet den täglichen Pflegebedarf in Stunden.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele denken, das Bundespflegegeld decke alle Pflegekosten. Es ist eine Pauschalleistung, die Mehraufwendungen teilweise abgelten soll. Auch: Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet. Es muss aktiv beantragt werden, es kommt nicht automatisch.
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