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Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Gilt nur in Deutschland.

131 € monatlich für alle Pflegegrade (auch Pflegegrad 1) für Unterstützung im Alltag: Tagespflege, Haushaltshilfe, Betreuungsangebote. Wird oft nicht abgerufen — das bedeutet bis zu 1.572 € pro Jahr, die verfallen.

Was tun? Bei der Pflegekasse nach zugelassenen Angeboten in Ihrer Region fragen. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an, verfallen aber nach einer gewissen Zeit.

Warum das für Sie wichtig ist

Auch bei Pflegegrad 1, dem niedrigsten Grad, steht Ihnen dieser Betrag zu. Viele Betroffene wissen davon nichts und lassen 125 EUR monatlich ungenutzt verfallen. Über ein Jahr sind das 1.500 EUR, die Ihnen für Entlastung und Unterstützung im Alltag zur Verfügung stehen.

Im Detail

Ab Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige monatlich 125 EUR, die nur für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden dürfen, zum Beispiel Tagesbetreuung, Haushaltshilfe oder zugelassene Betreuungsdienste. Das Geld wird nach Einreichung von Belegen erstattet, nicht bar ausgezahlt. Nicht verbrauchte Mittel können auf das nächste Halbjahr übertragen werden.

⚠ Häufige Missverständnisse

Viele wissen nicht, dass der Entlastungsbetrag nicht als Bargeld ausgezahlt wird. Er muss für konkrete Leistungen genutzt und belegt werden. Außerdem gilt er nur für zugelassene Anbieter, nicht für private Nachbarschaftshilfe ohne Zulassung.