Langfristverordnung / Verordnung außerhalb des Regelfalls
Gilt nur in Deutschland.
Nach dem ersten Jahr läuft der besondere Verordnungsbedarf aus. Für Betroffene mit dauerhaften Einschränkungen (Hemiparese, Aphasie) gibt es die Möglichkeit, unbefristet Therapie verordnet zu bekommen — aber nur, wenn die Diagnose auf der offiziellen G-BA-Diagnoseliste steht.
Was tun? Ab Monat 10 mit dem Arzt klären, ob Ihre Diagnose auf der Diagnoseliste steht. Falls nicht: Sondergenehmigung bei der Krankenkasse beantragen.
Warum das für Sie wichtig ist
Die Langfristverordnung vereinfacht die Organisation der Therapie erheblich. Sie vermeiden häufige Arztbesuche, nur um neue Verordnungen zu erhalten, und sichern die kontinuierliche Therapie dauerhaft ab. Das ist besonders bei Logopädie und Ergotherapie nach Schlaganfall wichtig.
Im Detail
Bei dauerhafter Therapiebedürftigkeit, wie sie nach Schlaganfall häufig besteht, kann der Arzt eine Langfristverordnung ausstellen. Diese bescheinigt, dass regelmäßige Therapie über einen längeren Zeitraum medizinisch notwendig ist. Die Genehmigung durch die Krankenkasse sichert, dass Kosten dauerhaft übernommen werden, ohne ständig neue Einzelverordnungen zu benötigen.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele beantragen keine Langfristverordnung und müssen deshalb alle 6 bis 12 Wochen neu zum Arzt, nur um eine neue Verordnung zu bekommen. Die Langfristverordnung gibt es nicht automatisch: Man muss den Arzt aktiv darauf ansprechen.
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