DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
amtlich · Deutschland
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften. Zuständig, wenn ein Schlaganfall als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt ist: Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Wohnraumanpassung und Entschädigung aus einer Hand.
+49 800 6050404
Weitere Informationen
Amtlich, kostenfrei. Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft, nicht die DGUV selbst.
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