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Deutschland

DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

amtlich · Deutschland

Spitzenverband der Berufsgenossenschaften. Zuständig, wenn ein Schlaganfall als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt ist: Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Wohnraumanpassung und Entschädigung aus einer Hand.

+49 800 6050404

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Amtlich, kostenfrei. Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft, nicht die DGUV selbst.

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