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Schweiz

IV-Anmeldung einreichen

Melden Sie sich mit dem Formular 001.001 bei der IV an. Erst ab dieser Anmeldung laufen die sechs Monate bis zur Rente.

Achtung: Leistungsbeginn: Rente erst 6 Monate nach Anmeldung

Für die IV zählt der Tag der Anmeldung: Der Rentenanspruch entsteht frühestens sechs Monate danach (Art. 29 Abs. 1 IVG), für die Zeit davor gibt es nichts nachträglich. Melden Sie sich deshalb spätestens sechs Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der IV an, besser früher. Eine Meldung zur Früherfassung ersetzt die Anmeldung nicht.

Früherfassung

Die Meldung zur Früherfassung ersetzt die Anmeldung für Leistungen nicht. Melden dürfen auch Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt, der Arbeitgeber oder die behandelnde Ärztin; wer für Sie meldet, muss Sie vorher informieren.

Formular für die IV-Meldung (Früherfassung) (öffnet in neuem Tab)

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