Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Beratung zur Rente
Lassen Sie bei der Rentenversicherung klären, welcher Antrag zu Ihrer Situation passt und welche Unterlagen fehlen.
Deutsche Rentenversicherung – Erwerbsminderungsrente
Hier lassen Sie sich beraten, ob eine Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage kommt und wann Sie sie beantragen.
Leistungsdauer: Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Den Übergang danach rechtzeitig klären, die Anträge brauchen Zeit.
Hilfe beim Antrag
Als Mitglied hilft Ihnen der VdK beim Rentenantrag und beim Widerspruch.
Mit einem Schwerbehindertenausweis und 35 Versicherungsjahren können Sie bis zu zwei Jahre früher ohne Abschlag in Altersrente gehen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt
Was Sie tun könnenWenn der Antrag abgelehnt wird
Was Sie nach einer Ablehnung tun können
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- www.deutsche-rentenversicherung.de (öffnet in neuem Tab)
- § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 236a SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Übergang) (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz