Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Arbeitgeber sofort informieren
Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort, dass und wie lange Sie fehlen. Lassen Sie sich von der Ärztin oder dem Arzt der gepflegten Person den akuten Pflegebedarf bescheinigen; die Bescheinigung braucht auch die Pflegekasse für das Pflegeunterstützungsgeld. Beantragen Sie das Pflegeunterstützungsgeld unverzüglich bei der Pflegekasse der gepflegten Person.
Wege zur Pflege – Pflegetelefon BMFSFJ
Hier fragen Sie, welche Freistellung im Beruf Ihnen zusteht und wie Sie sie beantragen.
Die erste Woche planen
Checkliste für Angehörige: die erste Woche nach der Entlassung
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie Geld für die freien Tage brauchen
PflegeunterstützungsgeldWenn Sie länger aussetzen müssen
Pflegezeit: bis zu sechs Monate
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- www.wege-zur-pflege.de (öffnet in neuem Tab)
- www.wege-zur-pflege.de (öffnet in neuem Tab)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 2 – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 44a – Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 4 – Dauer der Inanspruchnahme (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz