Hilflosenentschädigung klären
Schreiben zur Hilflosenentschädigung prüfen lassen
Ich bin mit einer Entscheidung nicht einverstanden.
Das können Sie jetzt tun
Lassen Sie das Schreiben zusammen mit der Rechtsmittelbelehrung beraten. Vorbescheid und Verfügung können unterschiedliche Schritte erfordern.
- FRAGILE-Helpline anrufen
- Vor dem AHV-Alter: Einwand gegen den Vorbescheid der IV
- Im AHV-Alter: Einsprache gegen die Verfügung
Halten Sie das vollständige Schreiben und das Empfangsdatum bereit. Lassen Sie das Vorgehen zeitnah klären; AHV- und IV-Verfahren sind nicht pauschal gleich.
So gehen Sie vor
Das hilft bei der Vorbereitung
- Vollständige Entscheidung mit Rechtsmittelbelehrung und Empfangsdatum
- Gutachten, soweit vorhanden, und die Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind
Im Gespräch mit einer Beratungsstelle können Sie so fragen: „Wir sind mit der Entscheidung nicht einverstanden. Welche Stelle kann das Schreiben mit uns durchgehen und welche Frist müssen wir beachten?“
Wer kann Ihnen helfen?
FRAGILE Suisse – HelplineBeratung für Betroffene und Angehörige nach einer Hirnverletzung, auch bei Fragen zur Unterstützung und zu Sozialversicherungen. Die Entscheidung über eine Leistung trifft die zuständige Stelle.
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Quellen und Prüfstand
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