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Deutschland

Widerspruch einlegen

Schreiben Sie der Stelle, die den Bescheid geschickt hat, dass Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe und steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Sie können ihn auch persönlich bei der Stelle zu Protokoll geben.

Lassen Sie sich beraten

VdK Sozialverband Deutschland

Als Mitglied hilft Ihnen der VdK beim Antrag und beim Widerspruch, wenn eine Leistung abgelehnt wurde.

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Österreich

Klage einbringen

Gegen einen Bescheid etwa der PVA gibt es keinen Widerspruch, sondern eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Bescheids, bei Pension und Pflegegeld drei Monate. Sie können die Klage auch beim Versicherungsträger einbringen, der den Bescheid erlassen hat. Ohne Anwalt können Sie die Klage auch mündlich zu Protokoll geben, auch beim Bezirksgericht Ihres Wohnorts.

Lassen Sie sich beraten

Arbeiterkammer Österreich

Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, berät Sie die Arbeiterkammer zu Ihrem Geld im Krankenstand und zu Ihrem Arbeitsverhältnis.

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Schweiz

Einwand erheben

Prüfen Sie den Vorbescheid der IV sofort. Innerhalb von 30 Tagen können Sie Einwand erheben, schriftlich oder mündlich bei der IV-Stelle.

Lassen Sie sich beraten

Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Die kantonalen Beratungsstellen von Pro Infirmis helfen Ihnen und Ihren Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag mit Behinderung.

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Fragen

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