Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Pflegegrad aus der Klinik beantragen
Der Antrag kann direkt aus dem Krankenhaus oder der Reha gestellt werden.
Pflegegrad beantragen
Rufen Sie die Pflegekasse an, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Ein Anruf genügt als Antrag; notieren Sie Datum und Gesprächspartner. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.
Achtung: Leistungsbeginn: Leistungen erst ab dem Antragsmonat
Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird (§ 33 Abs. 1 SGB XI); stellen Sie ihn deshalb früh. Wird er aus dem Krankenhaus oder einer stationären Reha heraus gestellt und ist die Begutachtung für die Weiterversorgung nötig, muss sie spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang stattfinden.
Lassen Sie sich beraten
Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag eine Pflegeberatung anbieten. Auch ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe berät Sie.
Fragen zum Antrag
BMG-Bürgertelefon Pflegeversicherung
Hier fragen Sie, wie Sie den Pflegegrad beantragen und was nach dem Antrag passiert.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie die Begutachtung vorbereiten wollen
So führen Sie ein PflegetagebuchWenn der Bescheid nicht passt
Entscheidung prüfen lassen
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- www.bundesgesundheitsministerium.de (öffnet in neuem Tab)
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 7b – Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 18a SGB XI – Begutachtungsverfahren (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz