Checkliste
Der Bürokratiefahrplan nach dem Schlaganfall: Aufgaben, Anträge und Fristen, strukturiert nach Ihrer Situation.
In welcher Situation befinden Sie sich gerade?
Checkliste
Tippen Sie auf das bei einem Schritt für Details, Tipps und passende Anlaufstellen. Tipp: Schicken Sie diese Checkliste per WhatsApp an Angehörige oder das Pflegeteam.
Die zentrale Anlaufstelle. Hilft bei Reha-Antrag, Pflegeleistungen und der Entlassplanung. Je früher, desto besser. Wichtig: Das Krankenhaus darf Sie nicht entlassen, solange die häusliche Versorgung nicht gesichert ist. Bestehen Sie auf eine vollständige Entlassplanung.
Arbeitgeber frühzeitig informieren – die genaue Diagnose muss dabei nicht genannt werden. In Deutschland gilt eine Meldepflicht innerhalb von 3 Tagen.
Die Krankenkasse muss frühzeitig informiert sein, um Leistungen genehmigen und koordinieren zu können.
Ohne schriftliche Vollmacht erhalten Angehörige von Krankenkasse und Versicherung keine Auskunft – auch nicht über laufende Leistungen. Häufiger Stolperstein. Die betroffene Person muss die Vollmacht selbst unterzeichnen, solange sie dazu in der Lage ist.
Nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in DE: 6 Wochen) tritt die Krankenkasse ein. Frühzeitig klären, damit keine Lücke entsteht.
Der Hausarzt übernimmt nach der Entlassung die Koordination: Heilmittelverordnungen, Medikamente und Nachsorge. Am besten schon aus dem Krankenhaus heraus informieren.
Sobald absehbar ist, dass dauerhaft Unterstützung nötig sein wird, den Antrag stellen – je früher, desto früher beginnt die Bearbeitungszeit.
Wer entscheidet, wenn man selbst vorübergehend nicht entscheiden kann? Das jetzt regeln, solange es noch geht.
Der Ausweis ermöglicht Vergünstigungen (Verkehr, Steuern, Zuzahlungen). Antrag kann schon im Krankenhaus gestellt werden.
Die Anschluss-Rehabilitation direkt nach dem Krankenhaus ist entscheidend für die Erholung. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft bei der Beantragung.
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind die Säulen der Schlaganfall-Rehabilitation. Vom Arzt verordnen lassen – nicht abwarten.
Regelmäßige Bewegung nach dem Schlaganfall ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen einen erneuten Schlaganfall.
Mit den richtigen Medikamenten und Lebensstiländerungen lassen sich 80 % aller Folge-Schlaganfälle verhindern. Den Plan mit Arzt oder Neurologen besprechen.
Wenn nach der Entlassung Unterstützung im Alltag nötig ist, frühzeitig organisieren – Wartelisten können lang sein.
Nach einem Schlaganfall besteht in keinem DACH-Land automatische Fahreignung. Das Fahren ohne Klärung kann zu Versicherungsproblemen führen.
Bewilligte Pflegeleistungen laufen nicht automatisch – sie müssen aktiv eingefordert und genutzt werden.
Kleine Umbaumaßnahmen (Haltegriffe, Duschstuhl, Rampen) können die Selbständigkeit erheblich verbessern. Oft werden Kosten übernommen.
Rollator, Badewannenlift, Greifhilfen und andere Hilfsmittel erleichtern den Alltag. Arztrezept einholen und dann beantragen.
Etwa ein Drittel aller Betroffenen entwickelt eine Post-Stroke-Depression. Sie ist behandelbar – aber nur wenn sie angesprochen wird.
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie nach der Reha nicht abbrechen. Heilmittelverordnung beim Hausarzt erneuern lassen.
Eine schrittweise Rückkehr schützt vor Überforderung und ist in allen DACH-Ländern möglich.
Der Austausch mit anderen Betroffenen hilft nachweislich – emotional und praktisch. Es gibt Gruppen in allen DACH-Ländern.
Chronisch Erkrankte können in allen DACH-Ländern Befreiungen von Zuzahlungen beantragen.
Tipp: Barrierefreier Umbau
Für den barrierefreien Umbau gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Zum Förderfinder →
Regelmäßige Kontrollen beim Neurologen und Hausarzt sind wichtig, um die Sekundärprophylaxe sicherzustellen und früh einzugreifen.
Bewegung, mediterrane Ernährung, Rauchstopp und Stressreduktion sind die wichtigsten nicht-medikamentösen Maßnahmen gegen einen erneuten Schlaganfall.
Bei Verschlechterung des Zustands oder neuen Diagnosen kann der Grad der Behinderung erhöht werden – was weitere Vergünstigungen bedeutet.
Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, unbedingt Neueinstufung beantragen – die Einstufung gilt nicht automatisch für immer.
Wenn eine Rückkehr in den Beruf dauerhaft nicht möglich ist, gibt es in allen DACH-Ländern Leistungen der Rentenversicherung.
Vorsorge für Angehörige – am besten gemeinsam mit einem Notar oder Rechtsanwalt besprechen.